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   FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99   

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https://dejure.org/2004,10912
FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99 (https://dejure.org/2004,10912)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2004 - 11 K 842/99 (https://dejure.org/2004,10912)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 11 K 842/99 (https://dejure.org/2004,10912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgrenzung Wirtschaftsüberlassungsvertrag von Pachtvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages; Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 13a
    Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Angehörige; Land- und Forstwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages; Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99
    Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, HFR 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 unter B. I. 1.; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).

    Die einzelnen Kriterien, die im Rahmen dieser Prüfung von Bedeutung sein können, dürfen indes nicht zu Tatbestandsmerkmalen verselbständigt werden, die schon je für sich genommen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließen; sie können vielmehr nur als Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet werden (BVerfG-Beschluss in BStBl II 1996, 34 unter B. I. 2.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BStBl II 1998, 573).

  • BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72

    Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99
    Überlässt ein Landwirt seinem Sohn lediglich gegen Leistung von Unterhalt den landwirtschaftlichen Betrieb, ohne ihm das Eigentum am Grund und Boden und den Gebäuden zu übertragen, sind die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft dem Sohn zuzurechnen, wenn ihm das alleinige Nutzungsrecht nicht nur für kurze Zeit eingeräumt, das gesamte lebende und tote Inventar übereignet oder zumindest das volle Verfügungsrecht über das lebende und tote Inventar eingeräumt sowie die alleinige Führung des Betriebs übergeben wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BStBl II 1975, 772, und vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BStBl II 1976, 335; vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415).

    Der Inhaber einer Land- und Forstwirtschaft kann das betriebliche Vermögen, ohne es zu übereignen, einem anderen u. a. durch einen Pachtvertrag derart zur Nutzung überlassen, dass dieser das Unternehmen nunmehr auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt (BFH in BStBl II 1975, 772).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind Verträge unter nahen Angehörigen steuerlich allerdings nur zu berücksichtigen, wenn die Vereinbarungen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. März 1995 IX R 47/93, BStBl II 1996, 59; vom 13. Dezember 1995 X R 261/93, BStBl II 1996, 180, und vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196).

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196; vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547 unter II. 1.; vom 3. März 2004 X R 14/01, DStR 2004, 854).

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