Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26572
FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11 (https://dejure.org/2012,26572)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2012 - 9 K 18/11 (https://dejure.org/2012,26572)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 9 K 18/11 (https://dejure.org/2012,26572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG; § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind über das 27. Lebensjahr hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 2
    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Die Pauschbeträge sind jedoch dann nicht als Mehraufwand anzusetzen, wenn das behinderte Kind teilstationär untergebracht ist und die Kosten hierfür im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger übernommen werden (BFH-Urteil vom 28. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl. II 2010, 1052, vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).

    Ist jedoch offensichtlich, dass ein (weiterer) behinderungsbedingter Mehrbedarf, z.B. für notwendige Pflegeleistungen im häuslichen Bereich, anfällt, kann dieser mangels Einzelnachweis nach § 162 der Abgabenordnung (AO) geschätzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, a.a.O., m.w.N.).

    Im Gegensatz zu dem vom BFH in der Entscheidung vom 9. Februar 2012 ( III R 53/10, a.a.O) zu beurteilenden Sachverhalt ist im Streitfall keine Behinderung mit einem Merkmal "H" gegeben, welche weitere Hilfeleistungen außerhalb der teilstationären Unterbringung offensichtlich erscheinen lässt.

    Hierzu gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter, wie beispielsweise die Kosten der Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe - vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 90/03

    Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Für jeden Streitzeitraum ist dabei eine individuelle Einzelfallbetrachtung durchzuführen, insbesondere ist auf den einzelnen Kalendermonat abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 43/02, a.a.O. und vom 24. August 2004 VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

    Der Kindergeldanspruch ist dabei grundsätzlich monatlich zu ermitteln (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Dies ist dann der Fall, wenn das Kind infolge seiner Behinderung einer (ausreichenden) Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und ihm keine anderen Einkünfte und Bezüge zur Verfügung stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl. II 2000, 72; vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl. II 2010, 1046).

    Für jeden Streitzeitraum ist dabei eine individuelle Einzelfallbetrachtung durchzuführen, insbesondere ist auf den einzelnen Kalendermonat abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 43/02, a.a.O. und vom 24. August 2004 VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (III R 61/08, BFHE 234, 143, BStBl. II 2012, 141) klargestellt, dass zwar die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres, nicht aber auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vorgelegen haben muss.

    Ein solcher Sachverhalt lag der Entscheidung des BFH im Urteil vom 9. Juni 2011 (III R 61/08, a.a.O.) zugrunde.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Dies ist dann der Fall, wenn das Kind infolge seiner Behinderung einer (ausreichenden) Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und ihm keine anderen Einkünfte und Bezüge zur Verfügung stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl. II 2000, 72; vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl. II 2010, 1046).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Nur diese Auslegung entspricht nach Auffassung des BFH dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH, Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03

    Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Die Pauschbeträge sind jedoch dann nicht als Mehraufwand anzusetzen, wenn das behinderte Kind teilstationär untergebracht ist und die Kosten hierfür im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger übernommen werden (BFH-Urteil vom 28. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl. II 2010, 1052, vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Entsprechend könne für das Steuerrecht auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum wortgleichen § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) a.F. zurückgegriffen werden, wonach es für einen Anspruch auf Kindergeld bereits ausgereicht hat, dass das behinderte Kind dauernd erwerbsunfähig war (vgl. BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --">11a%20BKGG%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
    Entsprechend könne für das Steuerrecht auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum wortgleichen § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) a.F. zurückgegriffen werden, wonach es für einen Anspruch auf Kindergeld bereits ausgereicht hat, dass das behinderte Kind dauernd erwerbsunfähig war (vgl. BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --">11a%20BKGG%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht