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FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89 |
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- BFH, 21.07.1976 - I R 223/74
Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89
Das Erfordernis von vornherein klar und eindeutig bestimmter Bezüge verlangt, daß die Verträge oder zusätzlichen Vereinbarungen zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres erkennen lassen müssen, nach welcher Bemessungsgrundlage (Prozentsätze, Zuschläge, Höchst-und Mindestbeträge) die Vergütung errechnet werden soll (vgl. Urteil des BFH vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BStBl II 1976, 734).Dies gilt auch für ein dem Grunde nach bereits vereinbartes Entgelt, für das nachträglich eine Korrektur der Höhe nach durchgeführt wird (Urteil des BFH vom 21. Juli 1976 I R 223/74, aaO.).
- BFH, 26.04.1989 - I R 172/87
Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89
Eine vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BStBl II 1984, 673; vom 26. April 1989 I R 172/87, Der Betrieb 1989, 1904 m.w.N.). - BFH, 06.03.1968 - I 135/65
Steuerliche Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen zwischen der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89
Nachträgliche Vereinbarungen für das laufende Wirtschaftsjahr sind steuerrechtlich wirkungslos (Urteil des BFH vom 6. März 1968 I R 135/65, BStBl II 1968, 482 m.w.N.), auch wenn die Vereinbarung geraume Zeit vor dem Bilanzstichtag getroffen wird (Urteil des BFH vom 10. Juli 1974 I R 205/72, BStBl II 1974, 719). - BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89
Eine vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BStBl II 1984, 673; vom 26. April 1989 I R 172/87, Der Betrieb 1989, 1904 m.w.N.). - BFH, 10.07.1974 - I R 205/72
GmbH - Sondervergütungen - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 410/89
Nachträgliche Vereinbarungen für das laufende Wirtschaftsjahr sind steuerrechtlich wirkungslos (Urteil des BFH vom 6. März 1968 I R 135/65, BStBl II 1968, 482 m.w.N.), auch wenn die Vereinbarung geraume Zeit vor dem Bilanzstichtag getroffen wird (Urteil des BFH vom 10. Juli 1974 I R 205/72, BStBl II 1974, 719).