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   FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04   

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https://dejure.org/2005,8658
FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04 (https://dejure.org/2005,8658)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 K 717/04 (https://dejure.org/2005,8658)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 K 717/04 (https://dejure.org/2005,8658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Neben § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG keine weitere Privatentnahme für Fahrten bei anderen Einkunftsarten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 EStG; § 4 Abs. 1 S. 2 EStG; § 4 Abs. 5 Nr. 6 S. 3 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3 EStG; § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
    Ansetzung von Entnahmen der Steuerpflichtigen: Private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Betriebsfremde Aufwendungen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Neben § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist eine weitere Privatentnahme für Fahrten bei anderen Einkunftsarten nicht möglich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neben § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist eine weitere Privatentnahme für Fahrten bei anderen Einkunftsarten nicht möglich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der 1 v. H.-Regelung bei Verwendung des Fahrzeugs für mehrere Einkunftsarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern - Nutzung des Betriebs-Pkw für Fahrten im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansetzung von Entnahmen der Steuerpflichtigen: Private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Betriebsfremde Aufwendungen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 979
  • DB 2006, 979 (Kurzinformation)
  • EFG 2006, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.2000 - IV B 41/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Schlüssige Darlegung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Ort, an dem die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden, die den steuerbaren Einkünften zugrunde liegen (Beschluss des BFH vom 20.10.2000 IV B 41/00, juris).

    Ausgehend vom obigen Betriebsbegriff und der einschlägigen BFH-Rechtsprechung erstreckt sich dieser Begriff jedoch auf die jeweilige Einkunftsart, in der die Aufwendungen anfallen (Beschluss des BFH vom 20.10.200 IV B 41/00, a.a.O.; Urteil des BFH vom 13.07.1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23; Urteil des BFH vom 19.09.1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208; Urteil des BFH vom 31.07.1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 291).

  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Ausgehend vom obigen Betriebsbegriff und der einschlägigen BFH-Rechtsprechung erstreckt sich dieser Begriff jedoch auf die jeweilige Einkunftsart, in der die Aufwendungen anfallen (Beschluss des BFH vom 20.10.200 IV B 41/00, a.a.O.; Urteil des BFH vom 13.07.1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23; Urteil des BFH vom 19.09.1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208; Urteil des BFH vom 31.07.1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 291).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2,3 EStG handelt es um eine Typisierung des Gesetzgebers, die verfassungsgemäß ist (Urteile des BFH vom 24.02.2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273; vom 13.02.2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Ausgehend vom obigen Betriebsbegriff und der einschlägigen BFH-Rechtsprechung erstreckt sich dieser Begriff jedoch auf die jeweilige Einkunftsart, in der die Aufwendungen anfallen (Beschluss des BFH vom 20.10.200 IV B 41/00, a.a.O.; Urteil des BFH vom 13.07.1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23; Urteil des BFH vom 19.09.1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208; Urteil des BFH vom 31.07.1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 291).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2,3 EStG handelt es um eine Typisierung des Gesetzgebers, die verfassungsgemäß ist (Urteile des BFH vom 24.02.2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273; vom 13.02.2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.2005 - 3 K 717/04
    Ausgehend vom obigen Betriebsbegriff und der einschlägigen BFH-Rechtsprechung erstreckt sich dieser Begriff jedoch auf die jeweilige Einkunftsart, in der die Aufwendungen anfallen (Beschluss des BFH vom 20.10.200 IV B 41/00, a.a.O.; Urteil des BFH vom 13.07.1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23; Urteil des BFH vom 19.09.1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208; Urteil des BFH vom 31.07.1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 291).
  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger

    Das stattgebende Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 403 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 07.08.2006 - 14 K 391/04

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein betriebsfremd genutztes Kraftfahrzeug;

    Das Gericht folgt damit dem Urteil des Nds. Finanzgerichts vom 27. September 2005 3 K 717/04, EFG 2006, 403, das es in einem vergleichbaren Fall, in dem ein im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug zusätzlich für Fahrten des Klägers bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit genutzt wurde, abgelehnt hat, die Nutzung für betriebsfremde Zwecke als weitere Privatentnahme zu erfassen.
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