Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04, 12 K 646/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zinsen zur Finanzierung der Einkommensteuernachzahlung keine Werbungskosten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 EStG; § 12 Nr. 3 EStG; § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 233a AO
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Steuerrechtliche Qualifizierung von Schuldzinsen für ein Darlehen; Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus ... - IWW
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; AO § 233a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 3
Schuldzinsen; Erstattungszinsen; Finanzierung; Steuernachzahlung; Werkungskosten; Nicht abzugsfähige Ausgaben - Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Steuerrechtliche Qualifizierung von Schuldzinsen für ein Darlehen; Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus ...
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Darlehen für Steuernachzahlung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Keine Werbungskosten bei Finanzierung einer Steuernachzahlung
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1147
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 08.11.2005 - VIII R 105/03
Erstattungszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Dieser Erstattungsanspruch ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine sonstige Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit der Folge, dass die Erstattungszinsen gemäß § 233a AO eine Gegenleistung für die erzwungene Kapitalüberlassung gegenüber dem Fiskus darstellen und somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind (so BFH-Urteil vom 8. November 2005 - VIII R 105/03, BFH/NV 2006, 527).Zwar unterliegen Erstattungszinsen gemäß § 233 a AO der Steuerpflicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. November 2005 - VIII R 105/03, BFH/NV 2006, 527).
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 30/02
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 - VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560).Durch eine bloße Willensentscheidung kann ein Darlehen dem Bereich der Einkunftserzielung jedoch nicht zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 - VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560).
- BFH, 10.08.2005 - VIII B 324/04
Nachzahlungszinsen nach § 233a AO keine Werbungskosten
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Selbst wenn man die Auffassung vertritt, Schuldzinsen zur Finanzierung einer Steuerschuld könnten grundsätzlich Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein (so der BFH für Nachzahlungszinsen: Beschlüsse vom 10. August 2005 VIII B 324/04, BFH/NV 2006, 47 u. 13. Dezember 2005 - VIII B 74/05, BFH/NV 2006, 740), führt dies im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05
NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Selbst wenn man die Auffassung vertritt, Schuldzinsen zur Finanzierung einer Steuerschuld könnten grundsätzlich Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein (so der BFH für Nachzahlungszinsen: Beschlüsse vom 10. August 2005 VIII B 324/04, BFH/NV 2006, 47 u. 13. Dezember 2005 - VIII B 74/05, BFH/NV 2006, 740), führt dies im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis. - BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Die steuerrechtliche Qualifizierung von Schuldzinsen für ein Darlehen hängt danach entscheidend von der tatsächlichen Verwendung des Darlehensbetrages ab (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFH/NV 2001, 242). - BFH, 18.06.1998 - IV R 61/97
Schadenersatz durch Steuerberater
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Diese Einkommensteuern als maßgeblicher Bestimmungsgrund sind als eine nach den persönlichen Verhältnissen der Klägerin bemessene und den Vermögenszuwachs belastende Steuer nicht der Erwerbssphäre, sondern der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre der Klägerin zuzuordnen (BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 - IV R 61/97, BStBl II 1998, 621). - BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Diese teilen das rechtliche Schicksal des Einkommensteueranspruchs (ähnlich zur grundsätzlichen Verneinung der Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen: FG Köln, Urteil vom 14. November 2006 - 8 K 47/03, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 2/07). - FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 646/04
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen als …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Verbundverfahren - FG Niedersachsen - 28.02.2007 - AZ: 12 K 646/04. - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die - wertende - Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 unter C II.2.b.bb.). - FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2889/02
Entfernungspauschale bei unentgeltlicher Sammelbeförderung zu wechselnden …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Werbungskosten sind danach insbesondere Kosten für Kredite, deren Valuta zum Erwerb einer Kapitalanlage i.S.v. § 20 EStG verwendet werden (FG Hamburg Urteil vom 4. September 2003 - VI 176/02, EFG 2004, 182).
- FG München, 15.10.2014 - 1 K 1008/14
Zinsaufwand als Werbungskosten bei Erstattungszinsen
Ein erforderlicher Zusammenhang mit einer später möglichen Steuererstattung entsteht dadurch allein nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.).Eine zur Annahme einer entsprechenden Überschusserzielungsabsicht des Klägers führende Umwidmung (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.) des Darlehens 1 ergibt sich auch nicht durch den Abschluss des lediglich einen anfänglichen effektiven Jahreszins i.H.v. 5,22 % ausweisenden Darlehensvertrags 3.
- FG München, 15.10.2014 - 1 K 1006/14
Zinsaufwand als Werbungskosten bei Erstattungszinsen
Ein erforderlicher Zusammenhang mit einer später möglichen Steuererstattung entsteht dadurch allein nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.).Eine zur Annahme einer entsprechenden Überschusserzielungsabsicht des Klägers führende Umwidmung (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.) des Darlehens 1 ergibt sich auch nicht durch den Abschluss des lediglich einen anfänglichen effektiven Jahreszins i.H.v. 5,22 % ausweisenden Darlehensvertrags 3.