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   FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04   

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https://dejure.org/2007,7548
FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04 (https://dejure.org/2007,7548)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 3 K 11074/04 (https://dejure.org/2007,7548)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 3 K 11074/04 (https://dejure.org/2007,7548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitlich begrenzte Vermietung - Überschussprognose - keine Verlustberücksichtigung bei negativem Gesamtergebnis - Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 4 FördG
    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung entstandenen Überschusses von Werbungskosten bei der Einkommensteuer; Voraussetzungen für das Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft; Bestehen einer ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FördG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1; EStG § 21; FördG § 4
    Einkünfteerzielungsabsicht; Vermietung und Verpachtung; Zeitlich begrenzte Vermietung; Dauer der Nutzungsmöglichkeit; Rückkaufsgarantie; Vertrauensschutz - Keine Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei vorhersehbar kurzer Dauer der Vermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei vorhersehbar kurzer Dauer der Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung entstandenen Überschusses von Werbungskosten bei der Einkommensteuer; Voraussetzungen für das Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft; Bestehen einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1951
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Das Urteil des BFH vom 08.12.1998 (IX R 49/95) könne nicht analog angewendet werden.

    Zudem sei zu berücksichtigen, dass der BFH mit Urteil vom 08.12.1998 (IX R 49/95) entschieden habe, dass eine Einkunftserzielungsabsicht fehlen könne, wenn sich ein Steuerpflichtiger der Möglichkeit begeben habe, ein Grundstück zeitlich unbegrenzt zu nutzen, weil er einer dritten Person rechtswirksam ein Ankaufsrecht eingeräumt habe und feststehe, dass nach der Konzeption des Fonds bis zum Zeitpunkt einer mögliche Ausübung des Ankaufsrechts ausschließlich Werbungskostenüberschüsse erzielt würden.

    Einkünfteerzielungsabsicht wird deshalb dann verneint, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet oder sich auch nur die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer kurzen Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (Urteil des BFH vom 08.12.1998 IX R 49/95, BStBl II 1999, 468).

    Im Regelfall bedarf es insoweit allerdings keiner getrennten Beurteilung (Urteil des BFH vom 08.12.1998 IX R 49/95, a.a.O.).

    Solange zu einer bestimmten Frage keine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung besteht, sich diese vielmehr erst allmählich entwickelt, kommt ein Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO nicht in Betracht (Urteil des BFH vom 08.12.1998 IX R 49/95, BStBl II 1999, 468).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Die dem Erwerber einer Immobilie durch Rückkaufsgarantie oder Verkaufsgarantie eingeräumte Möglichkeit, sich ohne Schwierigkeiten und ohne Vermögensverluste unter Mitnahme modellbedingter Steuervorteile von der Immobilie trennen zu können, stellt ein (widerlegbares) Indiz für eine fehlende Entschlossenheit des Erwerbers zu einer langfristigen Vermietung dar (Urteil des BFH vom 08.03.2006 IX R 19/04, BFH/NV 2006, 1637; Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668 zum Mietkauf).

    Hat ein Vermieter einem Mietkäufer gegenüber ein Verkaufsangebot abgegeben, das ihn für einen bestimmten Zeitraum bindet, so ist dieser Zeitraum maßgebend (Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668).

    Bereits Ende der 80iger Jahre gab es Rechtsprechung, die besagte, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen ist, wenn eine vertragliche Bindung oder die Möglichkeit der Veräußerung eines Grundstücks in einem Zeitraum besteht, in dem kein Überschuss erzielt werden kann (z.B. Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Erst mit Urteil des BFH vom 09.07.2002 (IX R 33/01) habe der BFH entschieden, dass die Sonderabschreibung bei einer kurzfristig angelegten Vermietungstätigkeit einzubeziehen sei.

    Hierbei sei auch das o.g. BFH-Urteil vom Juli 2002 (IX R 33/01) zu berücksichtigen, da dieses lediglich zu einer Klarstellung und nicht zu einer Rechtsprechungsänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen geführt habe.

    Allerdings wird als kurzer Zeitraum in diesem Zusammenhang eine Zeitspanne von 5 Jahren gesehen (Urteil des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; Urteil des BFH vom 03.08.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Diese Rechtsauffassung sei zudem mit Urteil des BFH vom 30.09.1997 (IX R 80/94) bestätigt worden.

    Dem Ergebnis steht auch das Urteil des BFH vom 30.09.1997 (IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) nicht entgegen, da dort von einer unbefristeten Vermietung ausgegangen wurde.

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    cc) Bei der Berechnung des Totalergebnisses ist nach der einschlägigen Rechtsprechung die Sonderabschreibung gemäß § 4 FördG einzubeziehen (Beschluss des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des FG Brandenburg vom 14.05.2003 2 K 761/00, EFG 2003, 1310; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 zu Zeitmietverträgen; Heuermann, DB 2002, 2011).

    Deshalb wird von einer Steuerstundung ausgegangen, deren Wirkung durch die späteren Jahre ausgeglichen werden soll (vgl. dazu Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695).

  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Allerdings wird als kurzer Zeitraum in diesem Zusammenhang eine Zeitspanne von 5 Jahren gesehen (Urteil des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; Urteil des BFH vom 03.08.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).

    cc) Bei der Berechnung des Totalergebnisses ist nach der einschlägigen Rechtsprechung die Sonderabschreibung gemäß § 4 FördG einzubeziehen (Beschluss des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des FG Brandenburg vom 14.05.2003 2 K 761/00, EFG 2003, 1310; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 zu Zeitmietverträgen; Heuermann, DB 2002, 2011).

  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Allerdings wird als kurzer Zeitraum in diesem Zusammenhang eine Zeitspanne von 5 Jahren gesehen (Urteil des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; Urteil des BFH vom 03.08.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03

    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Sowohl eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wie auch vorläufige Steuerfestsetzungen begründen keinen Vertrauensschutz, da sie der Finanzbehörde die Möglichkeit eröffnen, die Steuerfestsetzung zu ändern (Urteil des BFH vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067; Beschluss des BFH vom 04.05.2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • BFH, 12.03.1998 - V R 17/96

    Vorsteuerabzug für die Kosten infolge der Herstellung einer Wohnung - Ausschluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Sowohl eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wie auch vorläufige Steuerfestsetzungen begründen keinen Vertrauensschutz, da sie der Finanzbehörde die Möglichkeit eröffnen, die Steuerfestsetzung zu ändern (Urteil des BFH vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067; Beschluss des BFH vom 04.05.2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99

    Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
    Eine sich aus einem befristeten Angebot auf Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen ergebende Indizwirkung für eine noch nicht endgültige Anlageentscheidung und damit für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene kann aufgrund der Umstände des Einzelfalles widerlegt werden (Urteil des BFH vom 15.10.2002 IX R 29/99, BFH/NV 2003, 462).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

  • FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 761/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit Selbstnutzungsvorbehalt;

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem Urteil (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1951) im Wesentlichen aus, der Klägerin habe die Einkünfteerzielungsabsicht gefehlt, da sie bei einem Prognosezeitraum von zehn Jahren und unter Einbeziehung der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz einen Totalverlust erzielt habe.
  • FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06

    Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus

    d) Zu Recht hat das FA bei der befristeten Prognoseberechnung sowohl Sonderabschreibungen nach dem FördG berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 und BFH-Beschluss vom 30. November 2002 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 21 Anm. 12 m.w.N.; anderer Auffassung bei einem auf 15 Jahre befristeten Mietverhältnis: Niedersächsisches Finanzgericht -Urteil vom 28. März 2007 3 K 11074/04, EFG 2007, 1951, Revisionsverfahren IX R 24/07) als auch einen nach Ablauf von 15 Jahren eventuell anfallenden nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn unberücksichtigt gelassen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, § 21 Anm. 26).
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