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   FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02   

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https://dejure.org/2006,13287
FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02 (https://dejure.org/2006,13287)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2006 - 12 K 274/02 (https://dejure.org/2006,13287)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 12 K 274/02 (https://dejure.org/2006,13287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrtkosten eines kranken Kindes anlässlich eines Schulwechsels sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 EStG; § 33a EStG
    Anerkennung von in Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines an Entwicklungsstörungen leidenden Kindes entstandenen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung; Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung von für den Besuch einer Sonderschule aufgewendete Krankheitskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 § 33a
    Fahrtkosten; Krankheitskosten; Außergewöhnliche Belastung; Berufsausbildungskosten - Keine außergewöhnliche Belastung durch Fahrtkosten eines kranken Kindes anlässlich eines Schulwechsels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine außergewöhnliche Belastung durch Fahrtkosten eines kranken Kindes anlässlich eines Schulwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von in Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines an Entwicklungsstörungen leidenden Kindes entstandenen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung; Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung von für den Besuch einer Sonderschule aufgewendete Krankheitskosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Wechsel zur Sonderschule

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1842
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.12.2004 - III B 169/03

    Internatskosten für Hochbegabte keine außergewöhnlichen Belastungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Eine solche Ausnahme stellen insbesondere unmittelbare Krankheitskosten dar, die einem unterhaltsverpflichteten Dritten beispielsweise für den krankheitsbedingten Besuch eines Schulinternats entstehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Dezember 2004 III B 169/03, BFH/NV 2005, 699 ).

    Denn Kosten, die um der schulischen Förderung des Kindes willen aufgewandt werden und in diesem Zusammenhang allenfalls mittelbare (Folge-) Kosten einer Krankheit sind, werden nicht nach § 33 EStG anerkannt (BFH-Beschluß vom 22. Dezember 2004 III B 169/03 , BFH/NV 2005, 699).

  • BFH, 29.10.1992 - III R 232/90

    Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Kur als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Lediglich in wenigen Fällen kann eine Ausnahme von den strengen Nachweisanforderungen zugelassen werden, nämlich insbesondere dann, wenn sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bereits aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149 , und vom 29. Oktober 1992 III R 232/90 , BFH/NV 1993, 231, 232).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/65

    Anforderungen an die Ermäßigung der Einkommensteuer - Erzielung von Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Lediglich in wenigen Fällen kann eine Ausnahme von den strengen Nachweisanforderungen zugelassen werden, nämlich insbesondere dann, wenn sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bereits aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149 , und vom 29. Oktober 1992 III R 232/90 , BFH/NV 1993, 231, 232).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Diesen qualifizierten Nachweis verlangt der BFH in langjähriger Rechtsprechung, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach nicht stets eindeutig unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern mitunter auch aus anderen Erwägungen getätigt werden, z.B. um die sprachliche, soziale, psychologische oder pädagogische Entwicklung eines Kindes zu fördern und zu unterstützen (BFH-Beschluß vom 25. Februar 2005 III B 13/04 , BFH/NV 2005, 1065 ; BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94 , m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Es muss sich um unmittelbare Krankheitskosten handeln (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03 , BStBl. II 2005, 602; BFH-Urteil vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480).
  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    In einem solchen Fall können auch die mit einer notwendigen Behandlung in adäquatem Zusammenhang stehenden Fahrtkosten außergewöhnliche Belastungen sein (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl. II 1999, 227).
  • BFH, 30.06.1998 - III R 110/93

    Aufenthalt im Lernstudio - Auslandaufenthalt - Außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Es muss sich um unmittelbare Krankheitskosten handeln (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03 , BStBl. II 2005, 602; BFH-Urteil vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 13/04

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Diesen qualifizierten Nachweis verlangt der BFH in langjähriger Rechtsprechung, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach nicht stets eindeutig unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern mitunter auch aus anderen Erwägungen getätigt werden, z.B. um die sprachliche, soziale, psychologische oder pädagogische Entwicklung eines Kindes zu fördern und zu unterstützen (BFH-Beschluß vom 25. Februar 2005 III B 13/04 , BFH/NV 2005, 1065 ; BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94 , m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/85
    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2006 - 12 K 274/02
    Lediglich in wenigen Fällen kann eine Ausnahme von den strengen Nachweisanforderungen zugelassen werden, nämlich insbesondere dann, wenn sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bereits aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149 , und vom 29. Oktober 1992 III R 232/90 , BFH/NV 1993, 231, 232).
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