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   FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99   

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https://dejure.org/2002,7351
FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99 (https://dejure.org/2002,7351)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2002 - 2 K 683/99 (https://dejure.org/2002,7351)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2002 - 2 K 683/99 (https://dejure.org/2002,7351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerliche Behandlung eines Zuckerrübenlieferrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 2 BewG ; § 55 EStG
    Berücksichtigung von Zuckerrübenlieferrechte bei Pauschalbewertung des Grund und Bodens; Entfallen eines anteiligen Buchwerts auf Zuckerrübenlieferrecht bei Veräußerung des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuckerrübenlieferrechte - Zuckerrübenlieferrechte hatten sich zum 1. Juli 1970 soweit verfestigt, dass dies bei der Pauschalbewertung des Grund und Bodens berücksichtigt werden konnte, so dass bei einer Veräußerung kein - anteiliger - Buchwert auf das ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuckerrübenlieferrechte hatten sich zum 1. Juli 1970 soweit verfestigt, dass dies bei der Pauschalbewertung des Grund und Bodens berücksichtigt werden konnte, so dass bei einer Veräußerung kein - anteiliger - Buchwert auf das Zuckerrübenlieferrecht entfällt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    So hat der BFH als Zeitpunkt für das Entstehen der Milchquoten ebenso den Tag des Inkrafttretens der MGV angesehen (BFH-Urteil vom 25. November 1999, IV R 64/98, BFH/NV 2000, 199).

    Entsprechend der Abspaltung der Milchquoten mit Inkrafttreten der MGV ist auch bei den Rübenlieferrechten nur bei der Wertfindung zu berücksichtigen, dass sich ein Markt erst allmählich bilden konnte und sie dadurch erst sehr viel später als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut wirtschaftlich in Erscheinung getreten sind, obwohl sie als solches bereits bestanden (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999, IV R 64/98, BFH/NV 2000, 387).

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98

    Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    Auf die zugelassene Revision hat der Bundesfinanzhof - BFH - das Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, BFHE 189, 132; BFH/NV BFH/R 1999, 1550), da der anteilige Veräußerungspreis für die Rübenlieferrechte unzutreffend ermittelt sei.

    Das betriebsgebundene Rübenlieferrecht ist ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut und nicht Bestandteil des Grund und Bodens (BFH-Urteil vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    Es wäre auch kein Erwerber bereit gewesen, im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für den gesamten Betrieb für den Grund und Boden denselben Preis wie früher und außerdem zusätzlich für die nun zur Fortführung der alten Bewirtschaftung ebenfalls notwendigen Rübenlieferrechte nochmals einen erheblichen Betrag zu zahlen (vgl. zur Milchreferenzmenge BFH-Urteil vom 24. August 2000, IV R 11/00, BFH/NV 2001, 102).
  • BFH, 11.09.2003 - IV R 53/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    Revision eingelegt - BFH-Az. IV R 53/02.
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21. Januar 1999, IV R 27/97, BStBl II 1999, 638 entsteht schon durch den Kapitalerhöhungsbeschluss zusätzlich zur Altaktie ein Anspruch auf die Zuteilung neuer Aktien, sog. Bezugsrecht.
  • FG Niedersachsen, 17.12.1997 - II 485/92

    Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter im Steuerrecht; Begriff

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99
    Wegen des Tatbestands wird auf das Urteil des erkennenden Senats im ersten Rechtsgang vom 17. Dezember 1997 (Az. II 485/92) verwiesen.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Ein Wertverfall der Anbauflächen sei bereits vor dem 1. Juli 1970 und nicht erst danach eingetreten (Urteil vom 28. August 2002  2 K 683/99, EFG 2002, 1607).

    bb) Das daraufhin im zweiten Rechtsgang ergangene FG-Urteil in EFG 2002, 1607 hat der Senat aufgehoben (Urteil in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184), weil das FG die dem Urteil in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58 zu Grunde liegende rechtliche Beurteilung nicht beachtet habe.

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 43/08

    Buchwertabspaltung bei Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten - Keine AfA bei

    bb) Das daraufhin im zweiten Rechtsgang jenes Verfahrens ergangene Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. August 2002 2 K 683/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1607) hat der Senat aufgehoben (Urteil in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184), weil das FG die dem Urteil in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58 zu Grunde liegende rechtliche Beurteilung nicht beachtet habe.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 14/08

    Buchwertabspaltung bei der Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    bb) Das daraufhin im zweiten Rechtsgang jenes Verfahrens ergangene Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. August 2002  2 K 683/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1607) hat der Senat aufgehoben (Urteil in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184), weil das FG die dem Urteil in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58 zu Grunde liegende rechtliche Beurteilung nicht beachtet habe.
  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04

    Abzug des Buchwerts für Rübenlieferrechte bei der Veräußerung eines

    Indes habe sich das betriebsgebundene Rübenlieferrecht bereits vor dem 1. Juli 1970 als immaterielles Wirtschaftsgut soweit verfestigt gehabt, dass der Gesetzgeber dies bei der Bildung des Pauschalwerts habe berücksichtigen können (weitere Einzelheiten Senatsurteil vom 28. Februar 2002, 2 K 683/99).

    Der Teilwert der betrieblichen Rübenlieferrechte des Klägers beträgt zwischen den Beteiligten unstreitig 158.545 DM, der Anteil am Veräußerungserlös beträgt 156.403 DM (Einzelheiten der Berechnung Senatsurteil vom 28. August 2002, 2 K 683/99, dort S. 3f).

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