Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 12 K 591/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewinnfeststellung - Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ermittlung des privaten Nutzungsanteils für ein Kraftfahrzeug mittels Fahrtenbuch; Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs; Notwendigkeit der gebundenen oder in sich geschlossenen Form ohne Möglichkeit der nachträglichen Einfügung oder Veränderung
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Fahrtenbuch; Kfz; Vollständigkeit; Kilometerangabe; Private Nutzung - Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: lose Notizzettel
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: lose Notizzettel
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 12 K 591/02
- BFH, 11.12.2006 - VIII B 82/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 12 K 591/02
Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich allein in der Sphäre des Steuerpflichtigen zugetragen haben und die zu einem späteren Zeitpunkt nur in sehr eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf ihre richtige Darstellung hin überprüft werden können (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05, DStR 2006, 409).
- FG Köln, 28.03.2012 - 15 K 4080/09
Lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Lose Blätter stehen den ebenfalls nicht als Fahrtenbuch anerkannten Notizzetteln (BFH-Urteil vom 16.3.2006 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408 für das dortige Streitjahr 1996), mittels Heftleiste lose abgehefteten Tabellenblättern (…BFH-Beschluss vom 13.3.2007 VI B 141/06, BFH/NV 2007, 1132 für die dortigen Streitjahre 1999 bis 2002), oder durch einen Heftstreifen zusammengehaltenen losen DIN A4 Blättern (für das dortige Streitjahr 1999: FG Niedersachsen, Urteil vom 29.3.2006 12 K 591/02, DStRE 2007, 1217) gleich.