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   FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10   

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https://dejure.org/2010,13567
FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10 (https://dejure.org/2010,13567)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 5 V 95/10 (https://dejure.org/2010,13567)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 5 V 95/10 (https://dejure.org/2010,13567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug aus von Strohmännern unterschriebenen Gutschriften - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 UStG; § ... 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 FGO; Umsatzsteuer 2001 - 2006 ; (Aussetzung der Vollziehung) ; Kein Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der Identität zwischen Gutschriftenempfängern und tatsächlichen Lieferern beim Schrottankauf
    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der Identität zwischen Gutschriftenempfängern und tatsächlichen Lieferanten beim Schrottankauf; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Schutz des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der Identität zwischen Gutschriftenempfängern und tatsächlichen Lieferanten beim Schrottankauf; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Schutz des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Kein Vorsteuerabzug bei Zweifeln an Identität zwischen Gutschriftenempfängern und tatsächlichen Lieferern beim Schrottankauf; AdV; Vorsteuerabzug; Schrottankauf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug bei Zweifeln an Identität zwischen Gutschriftenempfängern und tatsächlichen Lieferern beim Schrottankauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Es kommt für den Vorsteuerabzug nur diejenige ausgewiesene Steuer in Betracht, die in einem von dem leistenden Unternehmer erteilten Abrechnungspapier enthalten ist (BFH-Urteil vom 17.09.1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205 unter II.2.b).

    Handelt jemand nicht im Namen, sondern "unter dem Namen" eines anderen, über den als bloßen Namensgeber (Strohmann) verfügt werden kann, so ist das zur Umsatzsteuerpflicht führende Verhalten demjenigen Hintermann zuzurechnen, der in Wirklichkeit tätig geworden ist und das Geschehen beherrscht hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.07.1987, X R 19/80, BStBl II 1987, 746; vom 17.09.1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205; vom 15.09.1994, XI 56/93, BStBl II 1995, 275; Beschluss vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl II 1996, 620; FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.1996, 5 K 5668/91 U, EFG 1997, 183).

    Ist jemand als Strohmann einzuordnen, lassen die in dessen Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuern den Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17.09.1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205).

  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Es muss Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer bestehen (BFH-Beschluss vom 24.05.1993, V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).

    Sie hat daher die die Abzugsmöglichkeit begründenden Tatsachen im Aussetzungsverfahren glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH, Beschlüsse vom 24.05.1993, V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; vom 17.03.1994, XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Solchen Voraussetzungen wird Genüge getan, wenn der Leistende mit seinem Namen und seiner Anschrift auf der Rechnung als Aussteller aufgeführt wird und diese Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der Leistung bzw. Rechnungsbegebung entsprechen (BFH-Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 28.11.1997, V B 61/97, BFH/NV 1998, 750).

    Handelt jemand nicht im Namen, sondern "unter dem Namen" eines anderen, über den als bloßen Namensgeber (Strohmann) verfügt werden kann, so ist das zur Umsatzsteuerpflicht führende Verhalten demjenigen Hintermann zuzurechnen, der in Wirklichkeit tätig geworden ist und das Geschehen beherrscht hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.07.1987, X R 19/80, BStBl II 1987, 746; vom 17.09.1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205; vom 15.09.1994, XI 56/93, BStBl II 1995, 275; Beschluss vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl II 1996, 620; FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.1996, 5 K 5668/91 U, EFG 1997, 183).

  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Sie hat daher die die Abzugsmöglichkeit begründenden Tatsachen im Aussetzungsverfahren glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH, Beschlüsse vom 24.05.1993, V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; vom 17.03.1994, XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).
  • BFH, 30.10.2001 - V B 92/01

    Unternehmereigenschaft - Umsatzsteuer - Eintragung die Handwerksrolle - Mangelnde

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sieht § 15 UStG den Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht vor (BFH-Urteile vom 08.12.1988, V R 28/84, BStBl II 1989, 250; vom 01.02.2001, V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, unter II.2.c, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30.10.2001, V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 13.02.2008, XI B 202/06, BFH/NV 2008, 1216; vom 15.02.2008, XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169; vom 12.03.2008, XI B 206/06, BFH/NV 2008, 1212).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.02.1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Verdeckt das Auftreten den wirklichen Sachverhalt, so wird der tatsächliche Vorgang besteuert (BFH-Urteile vom 17.07.1980, V R 124/75, BStBl II 1980, 673; vom 25.06.1987, V R 78/79, BStBl II 1987, 657; vom 29.09.1987, X R 13/81, BStBl II 1988, 153 für als angebliche Vertreter auftretende Personen).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Handelt jemand nicht im Namen, sondern "unter dem Namen" eines anderen, über den als bloßen Namensgeber (Strohmann) verfügt werden kann, so ist das zur Umsatzsteuerpflicht führende Verhalten demjenigen Hintermann zuzurechnen, der in Wirklichkeit tätig geworden ist und das Geschehen beherrscht hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.07.1987, X R 19/80, BStBl II 1987, 746; vom 17.09.1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205; vom 15.09.1994, XI 56/93, BStBl II 1995, 275; Beschluss vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl II 1996, 620; FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.1996, 5 K 5668/91 U, EFG 1997, 183).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.02.1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 11.10.1990 - V R 75/85

    Führt der Testamentsvollstrecker ein Handelsgeschäft als Treuhänder der Erben im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
    Als Leistender ist zwar grundsätzlich derjenige anzusehen, der im eigenen Namen die Leistung ausführt, wobei für das Auftreten das Außenverhältnis zu dem Leistungsempfänger maßgebend ist und nicht ein etwaiges Handeln für fremde Rechnung (BFH-Urteile vom 11.10.1990, V R 75/85, BStBl II 1991, 191; vom 28.11.1990, V R 31/85, BStBl II 1991, 381).
  • FG Düsseldorf, 28.08.1996 - 5 K 5668/91

    Auslegung von 0 DM-Bescheiden als Nichtveranlagungsbescheide hinsichtlich der

  • BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06

    Kein Gutglaubensschutz, wenn Nichterfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten durch

  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

  • BFH, 28.11.1997 - V B 61/97

    Auswirkungen einer Entziehung der leistenden GmbH nach Leistungsausführung und

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

  • BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG begründet keinen Vertrauensschutz,

  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

  • BFH, 15.02.2008 - XI B 180/07

    Unternehmereigenschaft des Leistenden - Gutglaubensschutz - keine notwendige

  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

  • BFH, 29.04.1993 - V R 118/89

    Formerfordernis der ausgestellten Abrechnungspapiere eines Unternehmens

  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

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