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   FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01   

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https://dejure.org/2003,13026
FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01 (https://dejure.org/2003,13026)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2003 - 16 K 10365/01 (https://dejure.org/2003,13026)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 16 K 10365/01 (https://dejure.org/2003,13026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung eines Eigenheimzulage-Bescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglichen Zweifeln an der Abgeschlossenheit der Wohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Objektive Beweislast des Finanzamtes für die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden ; Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen für die Gewährung der Eigenheimzulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Eigenheimzulage; Neue Tatsache; Hilfstatsache; Haupttatsache; Nachträgliches Bekanntwerden - Neue Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neue Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektive Beweislast des Finanzamtes für die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden ; Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen für die Gewährung der Eigenheimzulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Versäumen sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft i.d.R. die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH, Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293; Urteil vom 10.04.1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82

    Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Keine Tatsachen i.S.d. Vorschrift sind Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFH-E 144, 521, BStBl II 1986, 120).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Versäumen sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft i.d.R. die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH, Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293; Urteil vom 10.04.1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 140/97

    Beweislast bei neuen Tatsachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Das Finanzamt trägt grundsätzlich die objektive Beweislast dafür, dass die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen im Sinne des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO vorliegen, insbesondere dafür, dass ihm Tatsachen nachträglich bekannt geworden sind (vgl. BFH, Urteil vom 19.05.1998 I R 140/97 BFHE 186, 124, BStBl II 1998, 599).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 55/00

    Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Insofern muss der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht erfüllt haben (vgl. BFH, Urteil vom 23.01.2002 XI R 55/00, n.v.).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
    Im Übrigen wären Hilfstatsachen nur dann geeignet, eine neue Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu begründen, wenn sie einen sicheren Schluss auf die Haupttatsache - hier: dass die Wohnung nicht abgeschlossen gewesen sei - ermöglichen würden (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BFH-E 176, 221, BStBl II 1995, 192).
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03

    EigZul: Verletzung der Mitwirkungspflicht - Abgeschlossenheit der Wohnung

    Das FG gab ihrer Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1414 veröffentlichten Urteil statt: Das FA trage die objektive Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Änderung i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977.
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