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   FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07   

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FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07 (https://dejure.org/2008,16336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2008 - 14 V 391/07 (https://dejure.org/2008,16336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 14 V 391/07 (https://dejure.org/2008,16336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung eines sog. unechten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 01. Januar 2006; Begriff der ernstlichen Zweifel i.S.d. § 69 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Personenkraftwagens i.S.d. § 8 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; KraftStG § 8 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Wohnmobilen - Besteuerung eines unechten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung eines unechten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 01. Januar 2006; Begriff der ernstlichen Zweifel i.S.d. § 69 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Personenkraftwagens i.S.d. § 8 Nr. 2 ...

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Denn die nunmehr grundsätzlich nach dem Gewicht und nach Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für "echte" Wohnmobile führt - wie im Fall des Antragstellers - gegenüber der für Pkw geltenden Hubraumbesteuerung (vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) regelmäßig zu niedrigeren Steuersätzen (ebenso FG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 2 V 1447/07, veröffentlicht in [...]).

    Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. hierzu FG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 2 V 1447/07).

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Pkw-Begriffs gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 6 StVZO (später § 23 Abs. 6a StVZO), wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2, 8 t Pkw darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Pkw, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu behandeln seien (BFH-Urteile vom 22.04.1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747, 748; vom 01.02.1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

    Demgegenüber wurden Wohnmobile, die nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, mehrere Personen zu befördern, als Pkw beurteilt, weil die für Pkw typische Eignung zur Personenbeförderung durch die Möglichkeit des vorübergehenden Wohnens nicht verloren gehe (BFH-Urteil vom 22.06.1983 in BStBl II 1983, 747, 749 zu einem VW-Bus).

  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Dieser Besteuerung lag die Rechtsprechung des BFH zu Grunde, wonach Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t nicht als Pkw im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu beurteilen waren (BFH-Urteil vom 01.02.1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

    Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Pkw-Begriffs gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 6 StVZO (später § 23 Abs. 6a StVZO), wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2, 8 t Pkw darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Pkw, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu behandeln seien (BFH-Urteile vom 22.04.1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747, 748; vom 01.02.1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

  • BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01

    § 10 i EStG; rückwirkende Abschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, BFH-NV 2002, 492).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfrage bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31.10.2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622).
  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot auch dann zu verneinen, wenn man, wie der Gesetzgeber in der Bundesrats-Drucksache 229/05 vom 13.04.2005 (Anlage/Begründung Gesetzentwurf zu Art. 2, S. 4) von einer unechten Rückwirkung des Gesetzes im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausginge (vgl. zu den Begriffen auch BFH-Urteil vom 10.07.1970 VII R 12/88, BStBl II 1990, 929).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Daher kann auch die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht als Pkw zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen (vgl. BFH-Beschluss vom 07.11.2006 VII B 79/06, BFH-NV 2007, 778 zum Kombinationskraftfahrzeug).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Die aus dem Fahrzeugschein ersichtliche verkehrsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs war für das Finanzamt insoweit nicht verbindlich (BFH-Urteil vom 01.08.2000 VII R 20/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 09.06.1999 - VII R 20/99

    Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Die aus dem Fahrzeugschein ersichtliche verkehrsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs war für das Finanzamt insoweit nicht verbindlich (BFH-Urteil vom 01.08.2000 VII R 20/99, BStBl II 2001, 72).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfG-Beschluss vom 11.01.2005 2 BvR 167/02, BFH-NV 2005, 260, 263).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 15 K 15243/07

    Keine Besteuerung (Kfz-Steuer) eines umgebauten Vans vom Typ Kia Carnival als

    Dieser Beurteilung folgt der Senat (so ebenfalls: Niedersächsisches FG - Beschluss vom 30. Januar 2008 14 V 391/07).
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