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   FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93 (https://dejure.org/1997,20466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.1997 - 3 K 2235/93 (https://dejure.org/1997,20466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 3 K 2235/93 (https://dejure.org/1997,20466)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Das gilt auch für Mietverträge (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87 , BStBl II 1992, 75; Urteil vom 07. Mai 1996 IX R 69/94 , DStR 1996, 1359).

    Diesen Grundsätzen liegt die Überlegung zugrunde, daß bei Rechtsverhältnissen zwischen fremden Dritten der natürliche Interessengegensatz im Regelfall dazu führt, daß die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht privaten Charakter haben (vgl. BFH-Urteil IX R 69/94 a.a.O. m.w.N.).

    Soweit die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen den Schluß erlaubte, daß schon eine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen für sich allein stets zur Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses führen kann, hat der Bundesfinanzhof daran mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07. November 1995 ( 2 BvR 802/90 , BStBl II 1996, 34) und vom 09. Januar 1996 (2 BvR 796/91) nicht mehr festgehalten (vgl. BFH-Urteil IX R 69/94 a.a.O.).

    Soweit der Senat zudem bei der Vermietung zu Besuchszwecken eine Vermietung zur dauernden Nutzung verneint, weicht er möglicherweise von dem Urteil IX R 69/94 (a.a.O.), das diese Frage nicht ausdrücklich behandelt, ab.

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Dieser Zweck ist nur zu erreichen, wenn auf Dauer gesehen positive Einkünfte für die Besteuerung erfaßt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92 , BFH/NV 1995, 11).

    Entsprechende Grundsätze gelten auch für Überschußeinkünfte wie für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. BFH-Urteil IX R 139/92 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84

    Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Denn obwohl der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden hat, daß sowohl die Vermietung und Verpachtung an Fremde ( § 21 Abs. 1 EStG ) wie auch das Wohnen im eigenen Haus ( § 21 Abs. 2 EStG ) für die Annahme einer Liebhaberei wenig geeignet ist, vertritt er den Standpunkt, daß bei Ferienwohnungen Liebhaberei in Betracht kommt, wenn auf lange Sicht kein Überschuß der Mieteinnahmen oder des nach § 21 Abs. 2 EStG anzusetzenden Mietwerts über die Werbungskosten zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79 , BStBl II 1981, 452; BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 163/84 , BStBl II 1992, 23, 24).
  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Soweit die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen den Schluß erlaubte, daß schon eine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen für sich allein stets zur Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses führen kann, hat der Bundesfinanzhof daran mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07. November 1995 ( 2 BvR 802/90 , BStBl II 1996, 34) und vom 09. Januar 1996 (2 BvR 796/91) nicht mehr festgehalten (vgl. BFH-Urteil IX R 69/94 a.a.O.).
  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann es sich in derartigen Fällen um einen Gestaltungsmißbrauch im Sinne von § 42 AO handeln (vgl. Urteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89 , BStBl II 1992, 549).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Denn obwohl der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden hat, daß sowohl die Vermietung und Verpachtung an Fremde ( § 21 Abs. 1 EStG ) wie auch das Wohnen im eigenen Haus ( § 21 Abs. 2 EStG ) für die Annahme einer Liebhaberei wenig geeignet ist, vertritt er den Standpunkt, daß bei Ferienwohnungen Liebhaberei in Betracht kommt, wenn auf lange Sicht kein Überschuß der Mieteinnahmen oder des nach § 21 Abs. 2 EStG anzusetzenden Mietwerts über die Werbungskosten zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79 , BStBl II 1981, 452; BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 163/84 , BStBl II 1992, 23, 24).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Das gilt auch für Mietverträge (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87 , BStBl II 1992, 75; Urteil vom 07. Mai 1996 IX R 69/94 , DStR 1996, 1359).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Einzelne Umstände können einen Anscheinsbeweis liefern, der jedoch durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751; Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/93, BStBl II 1987, 774, 776 [BFH 31.03.1987 - IX R 112/83] ; Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 , BStBl II 1995, 116).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Soweit die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen den Schluß erlaubte, daß schon eine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen für sich allein stets zur Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses führen kann, hat der Bundesfinanzhof daran mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07. November 1995 ( 2 BvR 802/90 , BStBl II 1996, 34) und vom 09. Januar 1996 (2 BvR 796/91) nicht mehr festgehalten (vgl. BFH-Urteil IX R 69/94 a.a.O.).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
    Einzelne Umstände können einen Anscheinsbeweis liefern, der jedoch durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751; Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/93, BStBl II 1987, 774, 776 [BFH 31.03.1987 - IX R 112/83] ; Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 , BStBl II 1995, 116).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

  • FG München, 07.03.2006 - 6 K 5011/03

    Zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juni 1997 (3 K 2235/93, juris DVRE 144721) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • FG München, 13.11.2001 - 6 K 4611/99

    Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrages; Einkommensteuer 1993, 1994 und 1995

    In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. Juni 1997 3 K 2235/93, juris DVRE 144721) entschieden, dass die Vermietung einer Einliegerwohnung im eigenen Haus an nahe Angehörige (Eltern), die nur zu Besuchszwecken genutzt wird, nicht auf einen Leistungsaustausch (dauernde Gebrauchsüberlassung gegen angemessenes Entgelt) abzielt.
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