Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 06.11.2002 - 3 K 2291/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten für Grundschuldbestellung sind neben dem Werbungskostenpauschbetrag als sofort abzugsfähige Werbungskosten zu berücksichtigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kosten für Grundschuldbestellung sind neben dem Werbungskostenpauschbetrag als sofort abzugsfähige Werbungskosten zu berücksichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Kosten für Grundschuldbestellung als sofort abzugsfähige Werbungskosten; Auslegung des Begriffs der Schuldzinsen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.07.1992 - IV R 7/91
Definition von "Aufwand" (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG )
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.2002 - 3 K 2291/00
Der BFH habe sowohl in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1992 (BStBl II 1993, 50) als auch in seiner Entscheidung im BStBl II 1968, 437 für eine Beweislastumkehr vielmehr verlangt, dass die oberste Finanzbehörde eines Landes bei der Festlegung der als steuerfrei anerkannten Sätze mit der obersten Aufsichtsbehörde der zahlenden öffentlichen Kassen zusammengewirkt habe.Die Prüfung, ob die Entschädigung den Aufwand des Empfängers übersteigt, erstreckt sich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 9. Juli 1992, IV R 7/91, BStBl II 1993, 50) nicht darauf, welche Aufwendungen dem einzelnen Steuerpflichtigen konkret erwachsen sind, sondern lediglich darauf, ob Personen in gleicher dienstlicher / ehrenamtlicher Stellung im Durchschnitt der Jahre Aufwendungen etwa in Höhe der Aufwandsentschädigung erwachsen.
Dem steht - entgegen der klägerischen Auffassung - auch nicht die oben zitierte Entscheidung des BFH vom 9. Juli 1992, IV R 7/91 entgegen.
- BFH, 09.06.1989 - VI R 154/86
Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.2002 - 3 K 2291/00
"Offenbar" soll dabei lediglich eine kleinliche Betrachtungsweise ausschließen (BFH, Urteil vom 9. Juni 1989, VI R 1564/86, BStBl II 1990, 121). - BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.2002 - 3 K 2291/00
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1998, IX R 44/95, DStR 1999, 272 , m. w. N.) ist der Begriff der Schuldzinsen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG weit auszulegen und umfasst u. a. auch die Nebenkosten der Geldbeschaffung, zu denen auch die Kosten für eine Grundschuldbestellung gehören.