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   FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98   

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https://dejure.org/2000,15168
FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98 (https://dejure.org/2000,15168)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2000 - 6 K 2970/98 (https://dejure.org/2000,15168)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 6 K 2970/98 (https://dejure.org/2000,15168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmalzahlung zum Ausgleich von Nachteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einmalzahlung zum Ausgleich von Nachteilen im Rahmen eines nach § 613a BGB fortgeführten Arbeitsverhältnisses als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einmalzahlung zum Ausgleich von Nachteilen im Rahmen eines fortgeführten Arbeitsverhältnisses als Entschädigung; Auflösung eines Dienstverhältnisses durch endgültige Beendigung; Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97

    Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Für die Rechtsauffassung des Finanzgerichtes Thüringen spricht weiterhin, dass die §§ 16, 17 EStG die Erfassung angesammelter stiller Reserven bei Beendigung der Tätigkeit im Auge haben, während § 24 Nr. 1 a EStG auf entgangene oder entgehende Einnahmen zielt, für die - zukunftsbezogen - Ersatz geleistet werden soll (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 13. Dezember 1999 1 K 5469/97, EFG 2000, 367 ).

    Der Senat ließ die Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zu, da die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage entsteht, auch wenn ein Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, strittig ist, und die weitere Frage, ob die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend vorliegen muss, in der neueren Rechtsprechung der Finanzgerichte kontrovers beantwortet wird (vgl. FG Thüringen, EFG 1999, 171; FG Köln, EFG 2000, 367 ).

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 275/98

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Der Senat tritt der differenzierenden Rechtsansicht des FG Thüringen (Urteil vom 11. November 1998 III 275/98, EFG 1999, 171) und den dort zitierten Stimmen der Literatur bei, wonach die Auffassung der Rechtsprechung vom Wortlaut der Vorschrift nicht getragen wird.

    Der Senat ließ die Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zu, da die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage entsteht, auch wenn ein Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, strittig ist, und die weitere Frage, ob die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend vorliegen muss, in der neueren Rechtsprechung der Finanzgerichte kontrovers beantwortet wird (vgl. FG Thüringen, EFG 1999, 171; FG Köln, EFG 2000, 367 ).

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Eine Entschädigung komme in der Regel nur deshalb in Betracht, wenn eine Tätigkeit beendet werde, weil nur dann der enge sachliche Zusammenhang mit dem bestehenden oder fortbestehenden Rechtsverhältnis gelöst werde (BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 24. April 1993 (BFH/NV 1993, 721) die in § 34 Abs. 2 EStG genannten Veräußerungstatbestände den Vorschriften des § 24 Nr. 1 EStG gleichgestellt und gefolgert, dass - dem Regelungsgehalt der §§ 16, 17 EStG folgend - eine Beendigung der bisherigen Tätigkeit auch im Falle der Gewährung einer Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 a EStG vorliegen müsse.

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Entscheidend ist mithin die über die bisherigen Bezüge hinausgehende entschädigungsbedingte Zusammenballung von Einkünften innerhalb eines Veranlagungszeitraumes und nicht die Zusammenballung des Entschädigungsbetrags als solchem (BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 46/97, BStBl II 1998, 787).

    Übersteigt die Zahlung - wie im Streitfall - die entgangenen Einnahmen eines Kalenderjahres und bezieht der Kläger infolge der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses weiterhin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so ist das Merkmal der Zusammenballung von Einkünften erfüllt (BFH, BStBl II 1998, 787).

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Eine Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Entstehung eines Einnahmeausfalls ist unschädlich, wenn er bei der Aufgabe des Rechtes unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 XI R 5/94, BStBl II 1993, 27 ).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Wird ein Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB mit einem neuen Arbeitgeber fortgeführt, stellt dieser Vorgang trotz der eingetretenen Änderungen keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar, weil nach der Zielsetzung des § 613a BGB diese Vorschrift den Bestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses schützt und zu dessen Fortsetzung führt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 ).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muss die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 , vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFH/NV 1992, 455; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muss die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 , vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFH/NV 1992, 455; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 14.04.1992 - VIII B 114/91

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muss die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 , vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFH/NV 1992, 455; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muss die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 , vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFH/NV 1992, 455; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93

    Bei fortgesetztem Dienstverhältnis ist eine Zahlung zur Ablösung eines Wohnrechts

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 5/94

    Keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG bei einer unentgeltlichen

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