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   FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14 (https://dejure.org/2015,22253)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.07.2015 - 6 V 2435/14 (https://dejure.org/2015,22253)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 6 V 2435/14 (https://dejure.org/2015,22253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 2 S 3 FGO, Art 132 Abs 1b EGRL 112/2006, Art 132 Abs 1c EGRL 112/2006, § 3a Abs 2 S 1 UStG 2005, § 4 Nr 14a UStG 2005
    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen aus Frischzellen-Behandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Sicherheitsleistung ohne konkrete Gefährdung des Steueranspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht der Umsätze einer Privatklinik aus der Behandlung mit Frischzellen - Sicherheitsleistung für Aussetzung der Vollziehung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht der Umsätze einer Privatklinik aus der Behandlung mit Frischzellen - Sicherheitsleistung für Aussetzung der Vollziehung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsleistung bei langer Verfahrensdauer und hohen Steuerforderungen

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1735
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 23.10.2014 - V R 20/14

    Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Zur Möglichkeit der unmittelbaren Berufung auf Art. 132 Abs. 1 lit. b) MwStSystRL werde auch verwiesen auf das Urteil des FG Münster vom 18.03.2014 - 15 K 4236/11 U (EFG 2014, 1047; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14, Juris, BFH/NV 2015, 631 ).

    Die im BFH-Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14 genannten Voraussetzungen seien bei der Ast. nicht gegeben.

    Mit Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14 hat der BFH das Urteil des FG Münster vom 18.03.2014 - 15 K 4236/11 U bestätigt, wonach § 14 Nr. 14 lit. b) UStG teilweise nicht gemeinschaftsrechtskonform ist.

    Der Streitfall unterscheidet sich von dem vom BFH mit Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14 entschiedenen Fall dadurch, dass es sich bei den Leistungen der Ast. um solche handelt, die von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden.

    Insoweit ergibt sich die Möglichkeit der unmittelbaren Berufung der Ast. auf Gemeinschaftsrecht nicht zwingend aus dem Urteil des BFH vom 23.10.2014 - V R 20/14.

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (Beschluss des BFH vom 25.11.2005 - V B 75/05).

    Soweit die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes auf ungeklärten Rechtsfragen beruhen, ist über diese nicht im summarischen Verfahren abschließend zu entscheiden; vielmehr ist in diesem Fall AdV zu gewähren (Beschluss des BFH vom 25.11.2005 - V B 75/05).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt es im Rahmen sachgerechter Ausübung des richterlichen Ermessens, die dem Antragsteller zugebilligte Aussetzung der Vollziehung mit der Anordnung einer Sicherheitsleistung in Höhe des Umfangs der Aussetzung zu verknüpfen (BFH Beschluss vom 25.11.2005 - V B 75/05).

  • BFH, 28.10.2010 - V R 9/10

    Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, ob mehrere Tätigkeiten steuerrechtlich zu nur einem Umsatz oder mehreren eigenständigen Umsätzen führen, folgende Grundsätze (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2010 V R 9/10 , BFHE 231, 360 , BStBl II 2011, 360, m.w.N.):.

    Gleichwohl können auch dann trotz des einheitlichen Preises zwei gesonderte Dienstleistungen vorliegen, wobei der einheitliche Preis nach der einfachst möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode aufzuteilen ist (EuGH-Urteil CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 31; BFH, EuGH-Vorlage vom 28. Oktober 2010 V R 9/10, BFHE 231, 360, BStBl II 2011, 306).

  • BFH, 13.11.2013 - XI R 24/11

    Zur umsatzsteuerfreien Kreditgewährung im Rahmen eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Der Senat hat daher bei Annahme mehrerer Leistungen im umsatzsteuerrechtliche Sinne weiter zu prüfen, ob die von der Ast. erbrachten Leistungen jeweils als eine eigenständige Leistung zu betrachten sind, oder im Verhältnis von Haupt- zu Nebenleistung zueinander stehen oder ob sie so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteil vom 13. November 2013 XI R 24/11, BFHE 243, 471).

    Ob im konkreten Fall umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob mehrere, getrennt zu beurteilende Leistungen gegeben sind, haben im Rahmen der mit Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichteten Zusammenarbeit die nationalen Gerichte festzustellen, die dazu alle endgültigen Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen haben (BFH, Urteil vom 13. November 2013 XI R 24/11, BFHE 243, 471, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Nach Maßgabe der dargestellten Grundsätze ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 XI R 28/10, BFHE 237, 537).

    Der EuGH räumt aber in dem zitierten Urteil ein, dass es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen könne, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringe (aaO, Randnr. 31; dazu auch BFH, Urteil vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).

  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Bezüglich der Steuerbefreiung teilen diese Nebenleistungen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung (z.B. BFH Urteil vom 15.01.2009 - V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433).

    Auch wenn die Verpflegung eine Nebenleistung zur Beherbergung darstellt (BFH Urteil vom 15.01.2009 - V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433), gilt der ermäßigte Steuersatz für diese Nebenleistung nicht (BFH Urteil vom 24.04.2013 - XI R 3/11, BStBl II 2014, 86).

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Auch wenn die Verpflegung eine Nebenleistung zur Beherbergung darstellt (BFH Urteil vom 15.01.2009 - V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433), gilt der ermäßigte Steuersatz für diese Nebenleistung nicht (BFH Urteil vom 24.04.2013 - XI R 3/11, BStBl II 2014, 86).

    Dass Nebenleistungen vorliegen, bedeutet nicht zwingend, dass diese demselben Steuersatz wie die Hauptleistung unterliegen ( BFH Urteil vom 24. April 2013 - XI R 3/11 -, BFHE 242, 410, BStBl II 2014, 86).

  • BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Allgemeine Ausführungen zur Höhe des Steueranspruchs und der zu erwartenden Verfahrensdauer genügen nicht (BFH, Beschluss vom 07. Mai 2008 - IX S 26/07 -, juris).

    Zudem könnte der Beschluss in Widerspruch stehen zu dem Beschluss des BFH vom 07. Mai 2008 - IX S 26/07 - (juris), sofern auch in Fällen, die wie der Streitfall gelagert sind, die Höhe des Steueranspruchs und die zu erwartende Verfahrensdauer für irrelevant erachtet werden sollten.

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Eine Leistung ist insbesondere dann Neben- und nicht Hauptleistung, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C-497/09 , Bog u.a., Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272 Rdnr. 54, m.w.N.).

    Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. z.B. EuGH-Urteil Bog u.a. in UR 2011, 272 Rdnr. 53, m.w.N.; EuGH-Beschluss vom 19. Januar 2012 C-117/11 , Purple Parking Ltd. und Airpark Services Ltd., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 674 Rdnr. 29; EuGH-Urteil vom 19. Juli 2012 C-44/11 , Deutsche Bank AG, Der Betrieb --DB-- 2012, 1662 Rdnr. 21).

  • FG Münster, 18.03.2014 - 15 K 4236/11

    Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken durch unmittelbare Anwendung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14
    Zur Möglichkeit der unmittelbaren Berufung auf Art. 132 Abs. 1 lit. b) MwStSystRL werde auch verwiesen auf das Urteil des FG Münster vom 18.03.2014 - 15 K 4236/11 U (EFG 2014, 1047; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14, Juris, BFH/NV 2015, 631 ).

    Mit Urteil vom 23.10.2014 - V R 20/14 hat der BFH das Urteil des FG Münster vom 18.03.2014 - 15 K 4236/11 U bestätigt, wonach § 14 Nr. 14 lit. b) UStG teilweise nicht gemeinschaftsrechtskonform ist.

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

  • EuGH, 19.01.2012 - C-117/11

    Purple Parking und Airparks Services

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 28/10

    Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung - Behandlung

  • BFH, 24.01.2008 - V R 42/05

    Umsatzsteuerbefreite Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug

  • EuGH, 21.02.2008 - C-425/06

    Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 104/12

    Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als

  • BFH, 18.03.2015 - XI R 38/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber ab 2009

  • BFH, 18.03.2015 - XI R 8/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008

  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs.

  • BFH, 21.06.2005 - X B 72/05

    Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides

  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • BFH, 29.09.2000 - V B 16/00

    Vielzahl von Leistungen; einheitliche Leistung oder Einzelleistungen?

  • EuGH, 27.10.2011 - C-504/10

    Tanoarch - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung

  • BFH, 10.12.2009 - V R 18/08

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter

  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • EuGH, 01.12.2005 - C-394/04

    Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids -

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