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FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1649/99 |
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FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2001 - 6 K 1649/99 (https://dejure.org/2001,17881)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Ausbildung zum Rettungsassistenten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausbildung zum Rettungsassistenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1649/99
- BFH, 22.07.2003 - VI R 72/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.03.1992 - VI R 163/88
Keine Werbungskosten durch Masseur-Lehrgang
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1649/99
Ausnahmsweise sind die Aufwendungen für die Berufsausbildung dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn sie im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses entstehen, aus dem lohnsteuerpflichtige Einnahmen bezogen werden (BFH-Urteil vom 6. März 1992 VI R 163/88, BStBl II 1992, 661 m. w. N.).
- BFH, 22.07.2003 - VI R 72/02
Aufwendungen für die Schulung zum Rettungsassistenten als WK
Das Finanzgericht (FG) wies die wegen der Verlustfeststellung erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 323 veröffentlichten Gründen ab.