Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der gelungenen Übertragung im Falle des Einspruches gegen einen Steuerbescheid per Telefax; Beweis des Zugangs durch eine Telefonrechnung bzw. durch einen Einzelnachweis des Telefaxgerätes; Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen ...
- RA Kotz
Steuerbescheid: fristgerechter Einspruch per Telefax - Beweislast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 110 Abs. 1, Abs. 3
Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Überprüfung des Gelingens der Absendung von Telefaxen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Überprüfung des Gelingens der Absendung von Telefaxen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Rechnung der Telekom kann Zugang eines Telefax nicht beweisen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Nachweis eines Einspruchs per Fax
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Telefonrechnung beweist keinen Zugang eines Faxes beim Finanzamt
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1876
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.07.1998 - I R 17/96
Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Einem Sendebericht mit der Mitteilung "Ergebnis OK" komme wegen der Manipulationsmöglichkeiten keinerlei Beweiswert zu (Hinweis auf BFH, BStBl II 1999, 48 ).Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des BFH vom 8.07.1998 ( I R 17/96, BStBl II 1999, 48 ) geht fehl.
- BFH, 28.10.1987 - I R 12/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsbehelf - Frist - Postfach - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Ihm darf allerdings nicht die Feststellungslast für Vorgänge aufgebürdet werden, die sich im behördeninternen Bereich abgespielt haben und deren Unaufklärbarkeit allein in den Verantwortungsbereich der Behörde fällt (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1987 I R 12/84, BStBl II 1988, 111 ). - BFH, 05.08.1997 - VII B 74/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Absendung eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Dass muss dadurch sichergestellt werden, dass der Absender sich von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis ausdrucken lässt, aus dem sich die störungsfreie Übermittlung ergibt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.03.1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818 und vom 5.08.1997 VII B 74/97, BFH/NV 1998, 192).
- BFH, 22.12.1994 - X R 236/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Denn der für die Absendung eines Schriftstücks per Telefax Verantwortliche muss alles Mögliche und ihm Zumutbare tun, um das vollständige Gelingen der Absendung zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702). - BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95
Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Dass muss dadurch sichergestellt werden, dass der Absender sich von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis ausdrucken lässt, aus dem sich die störungsfreie Übermittlung ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.03.1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818 …und vom 5.08.1997 VII B 74/97, BFH/NV 1998, 192). - BFH, 02.12.1991 - V B 116/91
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Die Frist wird dadurch dann gewahrt, wenn die übermittelte Kopie der Originalschrift spätestens mit Ablauf des letzten Tages der Frist, also um 24.00 Uhr, von dem bei der zuständigen Stelle eingerichteten Empfangsgerät vollständig aufgezeichnet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2.12.1991 V B 116/91, BFH/NV 1992, 532 und BFH-Urteil vom 14.12.1994 XI R 13/94, BFH/NV 95, 699). - BFH, 14.12.1994 - XI R 13/94
Voraussetzungen für Wahrung einer Frist im Telefaxverfahren
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
Die Frist wird dadurch dann gewahrt, wenn die übermittelte Kopie der Originalschrift spätestens mit Ablauf des letzten Tages der Frist, also um 24.00 Uhr, von dem bei der zuständigen Stelle eingerichteten Empfangsgerät vollständig aufgezeichnet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2.12.1991 V B 116/91, BFH/NV 1992, 532 und BFH-Urteil vom 14.12.1994 XI R 13/94, BFH/NV 95, 699). - BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2576/03
bzw. 14.04.2003 als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 108 Abs. 3 AO ; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14.10.2003 IX R 68/98, BStBl II 2003, 898).