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   FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11   

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https://dejure.org/2012,22825
FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11 (https://dejure.org/2012,22825)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2012 - 6 K 1462/11 (https://dejure.org/2012,22825)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2012 - 6 K 1462/11 (https://dejure.org/2012,22825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 8 AO, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2002, Art 2 EWGV 1408/71
    Befugnis zur Gewährung von Familienleistungen bei Nebenwohnsitz in anderem EU-Staat - Wohnsitz nach Wegzug ins Ausland bei Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes - Zur Kindergeldberechtigung bei Beibehaltung eines Nebenwohnsitzes im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Verpflichtung des einen Nebenwohnsitz beherbergenden Staates zur Gewährung von Kindergeld bei nichtselbstständiger Beschäftigung und Hauptwohnsitz in anderem EU-Staat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Befugnis des nicht zuständigen Staates, Kindergeld zu gewähren bei Zweitwohnsitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Befugnis des nicht zuständigen Staates, Kindergeld zu gewähren bei Zweitwohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.2008 - C-352/06

    Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    Eine Ausnahme vom Ausschluss von Leistungen nach deutschem Recht aufgrund der VO (EWG) 1408/71 besteht nach dem EuGH Urteil vom 20.05.2008 Rs. C-352/06 Bosmann.

    Das Urteil des EuGH vom 20.05.2008 Rs. C-352/06 betrifft einen Fall, in dem der einzige Wohnsitz des Berechtigten und seiner Kinder in einem anderen als dem Beschäftigungsstaat liegt.

    Eine Ausweitung auf Fälle, in denen lediglich ein Nebenwohnsitz im anderen - nicht zuständigen - Mitgliedsstaat besteht, lässt sich aber aus den Gründen (Ziff. 29 und 30 des EuGH-Urteils vom 20.05.2008 Rs. C-352/06) nicht ableiten.

  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    Zwar hat der EuGH im Urteil vom 12.06.2012 - Rs. C-611/10 angedeutet, dass das Kriterium des Wohnsitzes des Kindes nicht entscheidend sei für die Befugnis des nicht zuständigen Staates, Kindergeld zu gewähren.

    Der EuGH hat seine Rechtsprechung zur Befugnis des nicht zuständigen Mitgliedsstaates zur Gewährung von Kindergeld fortgeführt mit dem Urteil vom 12.06.2012 Rs. C-611/10 (weiter gehender sozialer Schutz von Wanderarbeitnehmern).

    Auch im Urteil vom 12.06.2012 Rs. C-611/10 betont der EuGH, dass die VO 1408/71 im Lichte des Art. 48 AEUV auszulegen ist.

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    Ergänzend trägt er vor, gegen das Urteil des BFH vom 19.11.2008 - III R 108/06, mit dem der BFH entschieden habe, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen sei, eine Vertrauensschutzregelung zu schaffen, sei Verfassungsbeschwerde erhoben worden.

    Das BFH-Urteil vom 19.11.2008 - III R 108/06 sei grundsätzlich anzuwenden.

    Nach dem Urteil des BFH vom 19.11.2008 - III R 108/06 war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, eine Vertrauensschutzregelung einzuführen.

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 12.01.2001 - VI R 64/98 entschieden, dass eine in Griechenland mit ihren Kindern lebende Mutter, die sich zwei bis drei mal im Jahr für jeweils zwei bis drei Wochen in ihrer unentgeltlich überlassenen Wohnung in Deutschland aufhält, dort keinen Wohnsitz hat, da es sich lediglich um eine Nutzung als Ferienwohnung handelt.

    Soweit der BFH im Urteil vom 12.01.2001 - VI R 64/98 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG darauf abstellt, dass die Zweitwohnung nicht als ständige Bleibe genutzt wird, entspricht dieses Kriterium nicht der Wohnsitzdefinition des § 8 AO.

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 4 K 5221/08

    Zur Frage, ob eine Kindergeldberechtigung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2b EStG die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    Zur Begründung seiner Klage wiederholt der Kläger sein Vorbringen im Einspruchsverfahren und beruft sich auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 09.02.2010 - 4 K 5221/08.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
    So wurde in dem durchaus vergleichbaren Fall, der dem Urteil des BFH vom 28.01.2004 - I R 56/02 zugrunde lag, die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund der im wesentlichen in den Ferien genutzten Zweitwohnung in Deutschland bejaht.
  • BFH, 18.12.2013 - III R 44/12

    Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz - Auflösung einer

    Das FG wies die Klage, mit der der Kläger die Aufhebung des Aufhebungsbescheides und die Verpflichtung der Familienkasse zur Gewährung von Kindergeld für beide Töchter ab Oktober 2008 begehrte, als unbegründet ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2128).
  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 2058/09

    Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten

    Dies würde ihn erheblich gegenüber solchen Unionsbürgern benachteiligen, die dauerhaft mit ihrer gesamten Familie nach Deutschland verzogen sind (vgl. aber FG Rheinland-Pfalz vom 09.08.2012 6 K 1462/11, EFG 2012, 2128 unter 4., Rev. III R 44/12).
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