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   FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91   

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https://dejure.org/1994,21640
FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91 (https://dejure.org/1994,21640)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.1994 - 6 K 1933/91 (https://dejure.org/1994,21640)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 1994 - 6 K 1933/91 (https://dejure.org/1994,21640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Mehrkosten für behindertengerechte Erstellung eines Einfamilienhauses nach § 33 EStG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1991 - III R 74/87

    1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91
    In diesem Sinne erfüllen auch unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienende Ausgaben die Voraussetzungen des § 33 EStG nicht, wenn der angeschaffte Gegenstand nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für andere Personen von Wert sein könnte und deshalb von einer Belastung im Sinne des § 33 EStG nicht gesprochen werden kann, weil Teile des Einkommens für die Anschaffung solcher Gegenstände verwendet werden, die von bleibendem oder zumindest länger andauerndem Wert und Nutzen sind und demnach einen in einer gewissen Marktfähigkeit zum Ausdruck kommenden Verkehrswert besitzen ( vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1991, III R 74/87, BStBl II 1992, 290 und vom 9. August 1991, III R 54/90, BStBl II 1991, 920 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91
    Der Senat sieht sich bei dieser Betrachtung in Übereinstimmung mit Herrmann / Heuer / Raupach, 20. Aufl., § 10e Rz. 90; Hartmann / Böttcher / Nissen / Bordewin, EStG, 133. N.-Lfg., § 10e Rz. 8, 80 sowie Schmidt, EStG, 11. Aufl., § 10e Anm. 4 c (zweifelnd inzwischen 12. Aufl.); auch die Rechtsprechung des BFH ( vgl. Urteil vom 4. Dezember 1991, X R 89/90, BStBl II 1992, 295, das vom § 10e EStG als eigenständigem Forderungstatbestand spricht) deutet in diese Richtung.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91
    In diesem Sinne erfüllen auch unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienende Ausgaben die Voraussetzungen des § 33 EStG nicht, wenn der angeschaffte Gegenstand nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für andere Personen von Wert sein könnte und deshalb von einer Belastung im Sinne des § 33 EStG nicht gesprochen werden kann, weil Teile des Einkommens für die Anschaffung solcher Gegenstände verwendet werden, die von bleibendem oder zumindest länger andauerndem Wert und Nutzen sind und demnach einen in einer gewissen Marktfähigkeit zum Ausdruck kommenden Verkehrswert besitzen ( vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1991, III R 74/87, BStBl II 1992, 290 und vom 9. August 1991, III R 54/90, BStBl II 1991, 920 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 6 K 1933/91
    Rechtsausführungen aufgehoben durch BFH Urteil III R 209/94 vom 10.10.1996 BStBl 1997 II 491.
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