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   FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06   

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https://dejure.org/2007,4477
FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06 (https://dejure.org/2007,4477)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.2007 - 5 K 2146/06 (https://dejure.org/2007,4477)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 5 K 2146/06 (https://dejure.org/2007,4477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des seit dem 1. Januar 2004 geltenden Eigenheimzulagerechts ; Einkunftsgrenzen und Berechnung der maßgeblichen Einkünfte für einen Anspruch auf Eigenheimzulage vor und nach dem 1. Januar 2004; Gesetzgeberischer Spielraum bei der Regelung von ...

  • Judicialis

    EigZulG § 5 S. 2; ; EigZulG § 5 S. 2 a.F.; ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 26; ; EStG § 26a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • RA Kotz

    Eigenheimzulage - Überschreitung der Einkunftsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Satz 2 EigZulG bei getrennter Veranlagung von Eheleuten im Erstjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzgericht macht Hoffnung - Getrennte Veranlagung rettet Ehepaaren möglicherweise die halbe Eigenheimzulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Verheiratete dürfen im Bereich freiwilliger Förderungsmaßnahmen des Staates nicht allein deshalb, weil sie verheiratet sind, weniger erhalten als Ledige (BVerfGE 17, 210 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62]).

    dd) Dass § 5 Satz 2 EigZulG i.d.F. des HBeglG 2004 nach dem Verständnis des Beklagten und dem Bundesministerium für Finanzen tatbestandlich nur noch an die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung und nicht wie bisher an das Veranlagungswahlrecht anknüpft, ist schließlich anders als in dem das Wohnungsbau-Prämiengesetz - WoPG - vom 21. Dezember 1954 (BGBl. I, 482) betreffenden Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1964 auch nicht durch sonstige sachliche Vorteile gerechtfertigt (1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210 ff.).

    Das BVerfG erklärte § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WoPG seinerzeit deshalb für mit Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil sich für die getroffene Regelung sachbezogene Gründe finden ließen, die "Willkür" ausschlossen (vgl. BVerfGE 17, 210 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62]).

    Unter "Willkür" verstand das BVerfG dabei die Verteilung der Leistungen durch den Gesetzgeber nach unsachlichen Gesichtspunkten, die nach Auffassung des BVerfG durch § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WoPG seinerzeit jedoch nicht gegeben waren (BVerfGE 17, 210 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62]).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    cc) Im Rahmen der mit der Einführung des Eigenheimzulagengesetzes als Lenkungszweck angestrebten einkommensunabhängigen Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums (BT-Drucks 13/2784) ist dem Gesetzgeber zwar bei der Wahl der sachgerechten Mittel und insbesondere auch der sachgerechten Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerfGE 110, 274 sowie Beschluss des BVerfG vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, DStR 2006, 1316-1324 oder NJW 2006, 2757 [BVerfG 21.06.2006 - 2 BvL 2/99] -2764).

    Der Lenkungszweck muss aber von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91]; 99, 280 [BVerfG 11.11.1998 - 2 BvL 10/95]; 110, 274 ).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt das Verbot, die Vereinbarkeit von Ehe und Beruf zu erschweren (BVerfGE 107, 27 ).

    Die gemeinsame Lebens- und Erwerbsperspektive von beiderseits berufstätigen Ehegatten hat der Gesetzgeber unabhängig davon zu berücksichtigen, ob es sich bei einer Gesamtbetrachtung der Erwerbseinkommen der Ehepartner um so genannte gering- oder besserverdienende Eheleute handelt (BVerfGE 107, 27 ).

  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Das gilt auch für ihren materiell-wirtschaftlichen Bereich (vgl. BVerfGE 66, 84 [BVerfG 10.01.1984 - 1 BvL 5/83]).

    Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl. dazu BVerfGE 66, 84 [BVerfG 10.01.1984 - 1 BvL 5/83]; 87, 234 ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Differenziert der Gesetzgeber zum Nachteil von Ehe und Familie, so ist der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Ehe und der Familie schuldet (vgl. BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] m.w.N.).

    Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl. dazu BVerfGE 66, 84 [BVerfG 10.01.1984 - 1 BvL 5/83]; 87, 234 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Der Lenkungszweck muss aber von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91]; 99, 280 [BVerfG 11.11.1998 - 2 BvL 10/95]; 110, 274 ).

    Zielt ein Gesetzgebungsverfahren - wie hier das HBeglG 2004 - auf den Wegfall bzw. den Abbau von Subventionen ab und lässt der Gesetzgeber das die Subvention regelnde Gesetz nicht - wie zunächst beabsichtigt - wegfallen, sondern baut die Begünstigungstatbestände nur weiter ab, hat er dennoch die gleichheitsgerechte Ausgestaltung dieser Neuregelungen zu beachten und insbesondere die im Ausgangsgesetz einmal getroffene Begünstigungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64]; 84, 239 [BVerfG 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89]; 93, 121 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91]).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Dem steht ungeachtet der vom Bevollmächtigten der Kläger in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Urteile des BFH vom 27. November 1996 (X R 92/92, BStBl II 1998, 97) und vom 18. Juli 2001 (X R 39/97, BStBl II 2002, 284) schon entgegen, dass die Klägerin nicht die alleinige tatsächliche Sachherrschaft über das Förderobjekt ausübt und den Kläger für die gewöhnliche Nutzungsdauer auch nicht wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Förderobjekt ausgeschlossen hat und ausschließen kann.
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Diese ist im Streitfall zwingend geboten, da mittels der jedem Richter obliegenden verfassungskonformen Auslegung erreicht wird, dass die förmliche Nichtigerklärung des betroffenen Gesetzes umgangen und es dem prüfenden Gericht ermöglicht wird, den Fall in der Sache zu entscheiden, ohne ihn nach Art. 100 Abs. 1 GG aussetzen und dem BVerfG vorlegen zu müssen (vgl. BVerfGE 68, 337 [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvL 22/82]; sowie Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, (6. Aufl.), S. 308 ).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Dem steht ungeachtet der vom Bevollmächtigten der Kläger in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Urteile des BFH vom 27. November 1996 (X R 92/92, BStBl II 1998, 97) und vom 18. Juli 2001 (X R 39/97, BStBl II 2002, 284) schon entgegen, dass die Klägerin nicht die alleinige tatsächliche Sachherrschaft über das Förderobjekt ausübt und den Kläger für die gewöhnliche Nutzungsdauer auch nicht wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Förderobjekt ausgeschlossen hat und ausschließen kann.
  • BFH, 04.04.2000 - IX R 25/98

    Eigenheimzulage in Miteigentumsfällen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
    Es verbleibt mithin dabei, dass die Kläger sowohl zu gleichen Teilen Miteigentümer des Grundstücks als auch des darauf errichteten Einfamilienhauses sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BStBl II 2000, 652).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

  • BFH, 24.04.2007 - IX B 104/06

    Änderung der Eigenheimzulage durch HBeglG 2004

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1406 veröffentlichten Urteil führte es zur Begründung aus, § 5 Satz 2 EigZulG sei in der Weise auszulegen, dass die Eheleute im Erstjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden müssten.
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