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   FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97 (https://dejure.org/2000,18809)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.08.2000 - 3 K1412/97 (https://dejure.org/2000,18809)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. August 2000 - 3 K1412/97 (https://dejure.org/2000,18809)
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    1) Voraussetzungen einer fehlerberichtigenden Artfortschreibung nach § 22 Abs. 2 bis 4 BewG, insbesondere maßgeblicher Fortschreibungszeitpunkt2) Zur Einheitsbewertung eines Grundstücks als Betriebsgrundstück im Sinne von § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG beim Gesamtrechtsnachfolger, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Die Klägerin, die als alleinige Erbin ihres Vaters dessen Gesamtrechtsnachfolgerin geworden ist, führt nämlich steuerlich auch den Gewerbebetrieb ihres verstorbenen Vaters unverändert als dessen Rechtsnachfolgerin fort, solange sie nicht gegenüber dem Finanzamt ausdrücklich die Aufgabe dieses Betriebes erklärt hat oder sich sonst aus den äußerlich erkennbaren Umständen ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFH/NV 1999, 1422 ; BFH- Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BStBl II 1987, 722); beides ist im Streitfall nicht ersichtlich.

    Dass insoweit vom Bestehen zweier Betriebe ausgegangen werden muss, zeigt auch der Verglich mit der ähnlich gelagerten Konstellation, dass ein Betrieb unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird und sich der Übertragende den Nießbrauch an diesem Betrieb vorbehält; auch in jenem Fall bestehen zwei Betriebe, nämlich ein ruhender beim Nießbrauchsverpflichteten und ein wirtschaftender beim Nießbrauchsberechtigten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BStBl II 1987, 772).

  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Um einen ruhenden Gewerbebetrieb kann es sich zum einen handeln, wenn der Erbe den Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet, ihm also objektiv die Möglichkeit verbleibt, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wiederaufzunehmen und fortzuführen (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 , m. w. N.).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96

    Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Die Klägerin, die als alleinige Erbin ihres Vaters dessen Gesamtrechtsnachfolgerin geworden ist, führt nämlich steuerlich auch den Gewerbebetrieb ihres verstorbenen Vaters unverändert als dessen Rechtsnachfolgerin fort, solange sie nicht gegenüber dem Finanzamt ausdrücklich die Aufgabe dieses Betriebes erklärt hat oder sich sonst aus den äußerlich erkennbaren Umständen ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFH/NV 1999, 1422 ; BFH- Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BStBl II 1987, 722); beides ist im Streitfall nicht ersichtlich.
  • BFH, 04.11.1980 - VIII R 55/77

    Nießbrauchsrecht - Erbe - Erfüllung eines Vermächtnisses - Entschädigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Der "Unternehmensnießbrauch", der ein umfassendes dingliches Recht am Handelsgeschäft beinhaltet (zum Begriff vgl. z. B. BFH-Urteil vom 4. November 1980 VIII R 55/77, BStBl II 1981, 396, m. w. N.) und bei dem der Nießbrauchsberechtigte im eigenen Namen Unternehmensinitiative entfaltet und Unternehmerrisiko trägt, wird daher auch als eine "verdinglichte" Form der Unternehmenspacht gewertet (vgl. Schmidt, EStG , 19. Aufl. 2000, § 15 Rdnr. 144 m. w. N.).
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 207/85

    Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Auch ist - was bislang zwischen den Beteiligten nicht streitig ist - das Grundstück der Klägerin als zivilrechtlicher Eigentümerin nach § 39 Abs. 1 AO zuzurechnen, zumal selbst bei einer wirksamen Nießbrauchsbestellung für die Mutter der Klägerin diese nicht - auch nicht bewertungsrechtlich - als wirtschaftliche Eigentümerin (§ 39 Abs. 2 AO ) anzusehen wäre (vgl. hierzu auch z. B. BFH- Urteile vom 28. Januar 1992 VIII R 207/85, BStBl II 1992, 605, m. w. N., und vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BStBl II 1991, 909).
  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2000 - 3 K1412/97
    Auch ist - was bislang zwischen den Beteiligten nicht streitig ist - das Grundstück der Klägerin als zivilrechtlicher Eigentümerin nach § 39 Abs. 1 AO zuzurechnen, zumal selbst bei einer wirksamen Nießbrauchsbestellung für die Mutter der Klägerin diese nicht - auch nicht bewertungsrechtlich - als wirtschaftliche Eigentümerin (§ 39 Abs. 2 AO ) anzusehen wäre (vgl. hierzu auch z. B. BFH- Urteile vom 28. Januar 1992 VIII R 207/85, BStBl II 1992, 605, m. w. N., und vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BStBl II 1991, 909).
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