Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 12.10.2016 - 2 K 2352/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 150 Abs 8 AO, § 25 Abs 4 S 1 EStG 2009
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit i.S.d. § 150 Abs. 8 AO bei geringen Gewinneinkünften - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit anhand des finanziellen Aufwandes für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 150 Abs. 8; EStG § 25 Abs. 4
Datenfernübertragung; elektronische Abgabe der Steuererklärung; Härtefallregelung; Steuerrecht; Wirtschaftliche Unzumutbarkeit; Wirtschaftliche Unzumutbarkeit i.S.d. § 150 Abs. 8 AO bei geringen Gewinneinkünften - rechtsportal.de
AO § 150 Abs. 8 ; EStG § 25 Abs. 4
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit anhand des finanziellen Aufwandes für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form im Rahmen der Härtefallregelung nach § 150 Abs. 8 AO - hier: selbständiger Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von knapp 6.000 EUR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
- IWW (Kurzinformation)
Abgabenordnung | Wann ist es unzumutbar, Daten dem FA online zu übermitteln?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einkommensteuererklärung in elektronischer Form nicht zwingend
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Elektronische Kommunikation
- Übermittlung von Steuererklärungen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 12.10.2016 - 2 K 2352/15
- BFH, 12.10.2017 - III B 173/16
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/17
Papierfundstellen
- NZA 2018, 158
- EFG 2017, 40
Wird zitiert von ...
- FG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 1 K 12/21
Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen einer GmbH nach amtlich …
Davon ist nach der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, auszugehen, wenn die Kosten für die Schaffung und Erhaltung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe von Steuererklärungen in elektronischer Form in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis mehr zu dem Betrieb stehen, der die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form auslöst (so auch schon das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Oktober 2016 2 K 2352/15; vgl. nachfolgend das BFH-Urteil vom 16. Juni 2020 VIII R 29/17, BFHE 269, 284 , BStBl II 2021, 288 ; und das BFH-Urteil vom 16. Juni 2020 VIII R 29/19, BFHE 269, 289 , BStBl II 2021, 290 ).Die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen werden aber nicht nur von seinen Einkommens-, sondern auch von seinen Vermögensverhältnissen geprägt (vgl. das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2016 2 K 2352/15, EFG 2017, 40 ).