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   FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13   

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https://dejure.org/2014,56388
FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13 (https://dejure.org/2014,56388)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2014 - 2 K 2059/13 (https://dejure.org/2014,56388)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2014 - 2 K 2059/13 (https://dejure.org/2014,56388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 15 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten; Objektiv klar feststellbarer und hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang einer Aufwendung mit einer bestimmten Einkunftsart

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Vorweg genommene Betriebsausgaben bei gewerblichem Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweg genommene Betriebsausgaben bei gewerblichem Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn sich auf Grundlage der von dem Steuerpflichtigen entfalteten Aktivitäten in absehbarer Zeit ein Totalgewinn ergeben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits: BFH, Urteil vom 24. November 1988, IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574).
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Eine Berücksichtigung des auf einen Rechtsnachfolger entfallenden zusätzlichen Zeitraumes kommt nur ausnahmsweise, z.B. bei einem land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb, in Betracht (BFH, Urteil vom 24. August 2000, IV R 46/99, BStBl II 2000, 674; BFH, Urteil vom 11. Oktober 2007, IV R 15/05, BStBl II 2008, 465).
  • BFH, 17.01.2007 - IV B 38/05

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 17. Januar 2007, IV B 38/05, abgedruckt in Juris, oder BFH, Urteil vom 2. September 2009, I R 20/09, BFH/NV 2010, 391) sind Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft rechtlich und wirtschaftlich selbständig.
  • BFH, 02.09.2009 - I R 20/09

    Widerruf einer verbindlichen Auskunft - Besitz-Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 17. Januar 2007, IV B 38/05, abgedruckt in Juris, oder BFH, Urteil vom 2. September 2009, I R 20/09, BFH/NV 2010, 391) sind Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft rechtlich und wirtschaftlich selbständig.
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Eine Berücksichtigung des auf einen Rechtsnachfolger entfallenden zusätzlichen Zeitraumes kommt nur ausnahmsweise, z.B. bei einem land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb, in Betracht (BFH, Urteil vom 24. August 2000, IV R 46/99, BStBl II 2000, 674; BFH, Urteil vom 11. Oktober 2007, IV R 15/05, BStBl II 2008, 465).
  • VG Potsdam, 06.05.2015 - 2 K 2060/13

    Recht der Bundesbeamten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Darüber hinaus machte sie betreffend 2004 den Verlustrücktrag aus 2005 rückgängig, da sich kein rücktragsfähiger Verlust mehr ergebe (vgl. das Klageverfahren wegen Einkommensteuer 2005, 2 K 2060/13).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
    Hierauf kommt es nur dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen, ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang bestehende oder aber eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B.: BFH, Urteil vom 22. Juli 2010, IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2015 - X B 20/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlende Erfolgsaussicht des Revisionsverfahrens

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 2014  2 K 2059/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16

    Ruhegehaltsfähigkeit eines Funktionsleistungsbezugs

    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2015 - 2 K 2059/13 - und unter Aufhebung des Versorgungsfestsetzungsbescheids vom 29.1.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.10.2013 wird der Beklagte verpflichtet, die dem Kläger zustehende Versorgung unter Berücksichtigung der ab dem 1.7.2009 geleisteten Funktionszulage der Stufe 3 (zuletzt 404, 80 Euro) für die Zeit ab dem 1.1.2013 neu festzusetzen.

    den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2015 - 2 K 2059/13 - und unter Aufhebung des Versorgungsfestsetzungsbescheids vom 29.1.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.10.2013 zu verpflichten, die dem Kläger zustehende Versorgung unter Berücksichtigung der ab dem 1.7.2009 geleisteten Funktionszulage der Stufe 3 (zuletzt 404, 80 Euro) für die Zeit ab dem 1.1.2013 neu festzusetzen.

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