Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 20 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 17 Abs 4 EStG 2009, § 10d Abs 4 S 5 EStG 2009, § 43a Abs 3 S 4 EStG 2009
Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage - IWW
§ 20 Abs. 2 S. 2 EStG
- Betriebs-Berater
Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 2 S. 2
Entstehung eines steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusts aus Kapitalvermögen durch Ausbuchung von wertlosen Aktien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Einkünfte aus Kapitalvermögen | Untergang einer Kapitalanlage als steuerwirksamer Vermögensverlust
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Schwache Argumentation des Fiskus bei wertlos gewordenen Aktien
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wertlose Aktien: Muss immer noch ein Verkauf zur Verlustberücksichtigung erfolgen?
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Verluste aus Kapitalvermögen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien als einkommensteuerlich berücksichtigungsfähiger Verlust aus Kapitalvermögen
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verluste aus Forderungsausfällen und mehr - eine unendliche Geschichte
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Steuerlich anzuerkennender Verlust auch bei Ausbuchung wertloser Aktien
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage - Kommentar zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.20118" von Franz Schober, original erschienen in: BB 2019, 611 - 616.
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
- FG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 K 181/17
- BFH, 01.07.2021 - VIII R 5/19
- BFH, 28.09.2021 - VIII R 25/19
Papierfundstellen
- BB 2019, 611
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Das vorliegende Klageverfahren war zwischenzeitlich wegen der Revisionsverfahren IX R 57/13 (zuvor: VIII R 69/13) sowie VIII R 13/15 zum Ruhen gebracht worden.Dafür wurde die traditionelle quellentheoretische Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017, VIII R 13/15, DSTR 2017, 2801).
Der Untergang einer Kapitalanlage stellt zwar keine Veräußerung dar, da deren natürlicher Wortsinn einen Wechsel des Rechtsträgers erfordert (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017, VIII R 13/15, a.a.O.; vgl. auch Aigner, Die Folge der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft beim privaten Anteilsinhaber im Steuerrecht, JM 2015, 119 ff.).
- BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16
Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Zu dem Hinweis des Gerichts auf diese Entscheidungen und das weitere mittlerweile ergangene Urteil des BFH vom 12. Juni 2018, VIII R 32/16, in der die Problematik der fehlenden Steuerbescheinigung aufgearbeitet wurde, meint das Finanzamt, es seien nunmehr zwar weitere Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geklärt worden, wie die bloße Ausbuchung von wertlos gewordenen Aktien aus dem Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen zu beurteilen sei, habe der BFH dagegen noch offen gelassen.Das Verlangen nach einer Bescheinigung im Sinne der oben genannten Vorschrift stellte daher reinen Formalismus dar (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 2018, VIII R 32/16, abgedruckt in JURIS).
- BFH, 06.07.2005 - XI B 45/03
Auslegung: Einspruch gegen ESt-Bescheid als Einspruch gegen Feststellungsbescheid
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Dem steht auch nicht entgegen, dass der Kläger zu 1) als Steuerberater fachkundig ist (BFH, Beschluss vom 6. Juli 2005, XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029).Die Verpflichtung zu einer effektiven Rechtsschutz gewährenden Auslegung ergibt sich zudem in erhöhtem Maße aus der Unübersichtlichkeit und Komplexität der verfahrensrechtlichen Lage gerade auch in den Fällen der negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen, deren Verrechnung bzw. deren Vortrag in Frage stehen (BFH, Beschluss vom 6. Juli 2005, XI B 45/03, a.a.O.).
- BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Der vorliegende Fall sei auch mit dem vergleichbar, der den Entscheidungen des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013, 2 K 2096/11, sowie des BFH vom 12. Mai 2015, IX R 57/13, zu Grunde gelegen habe.Im Unterschied zu dem Fall des Revisionsverfahrens IX R 57/13 habe hier kein Rechtsträgerwechsel stattgefunden.
- BFH, 16.10.2013 - IX B 73/13
Prüfung der Einspruchseinlegung und der Zulässigkeit des Einspruchs durch das …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Die Grenze der Auslegung ist dort zu finden, wo sich für einen Erklärungsinhalt in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2013, IX B 73/13, BFH/NV 2014, 178). - FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Der vorliegende Fall sei auch mit dem vergleichbar, der den Entscheidungen des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013, 2 K 2096/11, sowie des BFH vom 12. Mai 2015, IX R 57/13, zu Grunde gelegen habe. - FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15
Bescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe hierzu in seinem Urteil vom 27. Januar 2016, 2 K 1824/15, ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, aus welchen Gründen die Bescheinigung nicht vorgelegt werden könne. - BFH, 09.05.2017 - VIII R 40/15
Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Ein Verlustvortrag kommt nur dann in Betracht, wenn ein Verlust bei der Ermittlung der der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte im Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres berücksichtigt worden ist bzw. eine solche Berücksichtigung durch Änderung dieses Einkommensteuerbescheides noch erreicht werden kann oder die Voraussetzungen des § 10d Abs. 4 S. 5 EStG vorliegen (zur verfahrensrechtlichen Situation im Ganzen ausführlich: BFH, Urteil vom 9. Mai 2017, VIII R 40/15, BStBl. II 2017, 1049).