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   FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06   

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https://dejure.org/2007,32086
FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06 (https://dejure.org/2007,32086)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2007 - 2 K 2485/06 (https://dejure.org/2007,32086)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 2 K 2485/06 (https://dejure.org/2007,32086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Der hiernach vorliegende, vom Kläger nicht widerlegte Vermögensverfall indiziert grundsätzlich die Gefährdung der Auftraggeberinteressen mit der Folge, dass die Bestellung zu widerrufen ist, wenn nicht nachgewiesen wird, dass eine solche Gefährdung ausnahmsweise nicht besteht, wobei insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast der betroffenen Steuerberater obliegt (BFH-Entscheidungen vom 11. Juni 2004 - VII B 272/03, BFH/NV 2004, 1551; 4. März 2004 -. VII R 21/02, BStBl II 2004, 1016 sowie vom 28. August 2003 - VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Der hiernach vorliegende, vom Kläger nicht widerlegte Vermögensverfall indiziert grundsätzlich die Gefährdung der Auftraggeberinteressen mit der Folge, dass die Bestellung zu widerrufen ist, wenn nicht nachgewiesen wird, dass eine solche Gefährdung ausnahmsweise nicht besteht, wobei insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast der betroffenen Steuerberater obliegt (BFH-Entscheidungen vom 11. Juni 2004 - VII B 272/03, BFH/NV 2004, 1551; 4. März 2004 -. VII R 21/02, BStBl II 2004, 1016 sowie vom 28. August 2003 - VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Ein derartiger Ausschluss kann nur in seltenen Ausnahmefällen dann bejaht werden, wenn auf Grund aller erkennbaren Gegebenheiten positiv festgestellt werden kann, dass der Steuerberater trotz Vermögensverfalls die Mandanteninteressen in jeder Hinsicht sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird, ohne dass ihn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten davon abhalten werden (BFH-Beschluss vom 19. November 1988 - VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Der hiernach vorliegende, vom Kläger nicht widerlegte Vermögensverfall indiziert grundsätzlich die Gefährdung der Auftraggeberinteressen mit der Folge, dass die Bestellung zu widerrufen ist, wenn nicht nachgewiesen wird, dass eine solche Gefährdung ausnahmsweise nicht besteht, wobei insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast der betroffenen Steuerberater obliegt (BFH-Entscheidungen vom 11. Juni 2004 - VII B 272/03, BFH/NV 2004, 1551; 4. März 2004 -. VII R 21/02, BStBl II 2004, 1016 sowie vom 28. August 2003 - VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Nur dann ist anzunehmen, dass der Schuldner in Zukunft seine Schulden aus den Einkünften in geordneter und vorausschaubarer Weise begleichen kann und deshalb ein Vermögensverfall im Sinne des Gesetzes trotz der bestehenden Schulden nicht mehr besteht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 731, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
    Nur dann ist anzunehmen, dass der Schuldner in Zukunft seine Schulden aus den Einkünften in geordneter und vorausschaubarer Weise begleichen kann und deshalb ein Vermögensverfall im Sinne des Gesetzes trotz der bestehenden Schulden nicht mehr besteht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 731, m.w.N.).
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