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   FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96 (https://dejure.org/1997,33693)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.1997 - 2 K 2633/96 (https://dejure.org/1997,33693)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 2 K 2633/96 (https://dejure.org/1997,33693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 598
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Dies besage eindeutig das BGH-Urteil vom 21.01.91 (BGHZ 113 S. 237 ff.).

    Der Wortlaut des § 27 Abs. 1 BGB , daß die Bestellung des Vorstands durch Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgt, bedeutet aber zivilrechtlich mangels einer anderweitigen Satzungsbestimmung, daß auch die Zuständigkeit für den Abschluß des Anstellungsvertrags mit einem Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans (Vorstand) beim eingetragenen Verein - nicht anders als bei der Aktiengesellschaft und der GmbH - bei demjenigen Organ liegt, das zur Bestellung des Vertretungsorgans berufen ist (vgl. BGH-Urteil vom 21. Januar 1991 II ZR 144/90 , BGHZ 113 S. 237).

  • BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Daraus folgt, daß die Überwachungsbefugnis sich auch auf die Wahrung der Erfordernisse erstreckt, die sich aus der Eigenschaft des Lohnsteuerhilfevereins als Selbsthilfeeinrichtung ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VII R 143/84 , BStBl. II 1988, 684).
  • BayObLG, 14.10.1986 - 3 ObOWi 122/86

    Bekanntgabe der wesentlichen Prüfungsfeststellungen eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Auch wenn die Vereinssatzung eine Vertreterversammlung bestimmt, ist der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellung gleichwohl allen Mitgliedern des Vereins schriftlich bekanntzugeben (vgl. BayObLG, Beschluß vom 14. Oktober 1986 - 3 Ob Owi 122/86, - DB 1987 S. 85).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Diese unzulässige Koppelung von Beitrag und Leistung sei vom BGH in seinem Urteil vom 15.06.89 (Werpapiermitteilungen 1989 S. 1698, HFR 1990 S. 339 ff.) ausdrücklich gerügt worden.
  • OLG Frankfurt, 21.11.1986 - 20 W 247/86

    Frage nach der Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH mit der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Auch wenn die Vereinssatzung eine Vertreterversammlung bestimmt, ist der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellung gleichwohl allen Mitgliedern des Vereins schriftlich bekanntzugeben (vgl. BayObLG, Beschluß vom 14. Oktober 1986 - 3 Ob Owi 122/86, - DB 1987 S. 85).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Die Ausgestaltung der Vereinigungsfreiheit ist dem Gesetzgeber nämlich durch Artikel 9 Abs. 1 GG nicht entzogen, vielmehr sind die Organisation und Willensbildung von Vereinen durchaus gesetzlichen Regelungen zugänglich (vgl. BVerfG Urt. vom 1. März 1979 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78, BVerfG 50/290 S. 354 f).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Das Finanzgericht (FG) hat --unter Änderung der streitigen Aufforderung der OFD in Punkt a) dahin, daß die Amtsdauer auf sieben Jahre zu reduzieren sei-- die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 598 veröffentlichte Urteil abgewiesen.

    Die OFD beantragt --entsprechend dem Erkenntnis des diesem Urteil voraufgegangenen Gerichtsbescheides--, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 1997 2 K 2633/96 und die Verfügung der OFD vom 21. Juni 1996 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 1. Oktober 1996 hinsichtlich der in ihr als Punkt eins, drei und neun bezeichneten Verlangen, die Satzung des Klägers zu ändern, aufzuheben und die weitergehende Revision als unbegründet zurückzuweisen.

  • FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08

    Satzungsregelungen zu den Mitgliedsbeiträgen zu einem Lohnsteuerhilfeverein -

    Denn dem aus der Struktur des Vereins als Selbsthilfeeinrichtung folgenden Kostendeckungsprinzip entspricht es, dass das einzelne Mitglied seinen Beitrag zu dem in der Satzung oder Beitragsordnung bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu entrichten hat, als Folge der Nichtzahlung ein Mahnverfahren durchzuführen ist und dass das Mitglied bei anhaltender Säumnis aus dem Verein ausgeschlossen wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.1997 2 K 2633/96, EFG 1998, 598; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Stand 104. Aktualisierung Dezember 2008, StBerG, § 14 Rn. B 23).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2000 - 3 K 1656/96

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Bezogen auf den Kläger haben sich bereits das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 1997 2 K 2633/96, EFG 1998, 598, (s. insbesondere Entscheidungsgründe "Zu Punkt 7.") und das BFH-Urteil vom 23. März 1999 VII R 19/98, BStBl II 1999, 370, (s. inbes. unter 2. a) bb) und e)) mit dieser Problematik befasst; beide Urteile haben u. a. das Verlangen der Aufsicht, den Abschluss von Dienst- und sonstigen Verträgen zwischen dem Kläger und seinem Vorstand entsprechend § 14 Abs. 1 Nr. 7 StBerG auch einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung des Vereins zu unterwerfen, bestätigt.
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