Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 3
Einnahmeerzielung aus einem Gelegenheitsgeschäft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einnahmeerzielung aus einem Gelegenheitsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einnahmen aus einer Leistung unter Ausnutzung einer einmaligen Gelegenheit als "sonstige Einkünfte" im einkommenssteuerrechtlichen Sinne; Abrede der hälftigen Teilung des Gewinns aus Bergbauberechtigungen als Vereinbarung einer Innengesellschaft des bürgerlichen Rechts; ...
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
- BFH, 18.01.2006 - IX R 20/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1698
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.05.2003 - IX R 64/98
Substanzausbeutevertrag
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Mit Urteil vom 6. Mai 2003 (IX R 64/98, BFH/NV 2003, 1175) hat der BFH entschieden, dass bei Substanzausbeuteverträgen eine zeitlich begrenzte, unter § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallende entgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstücks oder ausnahmsweise eine entgeltliche, aber steuerfreie Übertragung von Bodensubstanz gegeben sein kann, wobei es für die danach erforderliche Auslegung und Abgrenzung entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zu Grunde liegenden Vereinbarungen ankommt, wie diese sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalles unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergeben.Darüber hinaus ist die von den Klägern angeführte Rechtsprechung (BFH/NV 2003, 1175) nicht anwendbar, weil in dem vorliegend streitigen Rechtsgeschäft kein Wirtschaftsgut, das eine Substanz in dem genannten Sinne enthielte, Gegenstand der Veräußerung war.
- BFH, 26.05.1993 - X R 108/91
Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 - X R 108/91, BStBl. II 1994, 96).Eine Nachhaltigkeit, an der es bei Vornahme eines einmaligen Gelegenheitsgeschäftes fehlt, liegt vor, wenn sich das Unternehmen auf längere Zeit erstreckt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 - X R 108/91, a.a.O.).
- BFH, 19.02.1981 - IV R 152/76
Zur Frage der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft i. …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Die im BGB insoweit bestehenden Regelungen sind abdingbar; die Vertragsparteien können eine reine Innengesellschaft -ohne gemeinsames Gesellschaftsvermögen und ohne Haftung aller Gesellschafter- vereinbaren (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BStBl. 1981 II 602).
- BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02
Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Aus diesem Grunde sind auch die Grundsätze der Entscheidung vom 18.05.2004 (IX R 63/02, DB 2004, 1915) nicht anwendbar, wonach die mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundene Verpflichtung, Rechte aus der (vormaligen) Eigentümerstellung nicht mehr auszuüben, keine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG darstellen, auch wenn hierfür ein gesondertes Entgelt ausgewiesen worden ist. - BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Der Streitfall ist vielmehr im Einklang mit der Entscheidung vom 20. April 2004 zu entscheiden (IX R 39/01, BFH/NV 2004, 1138). - BFH, 18.01.2006 - IX R 20/05
Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01
Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. IX R 20/05 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 12.5.2005 - IX B 165/04, nicht dokumentiert).