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   FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00   

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FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00 (https://dejure.org/2002,13610)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2002 - 5 K 3158/00 (https://dejure.org/2002,13610)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2002 - 5 K 3158/00 (https://dejure.org/2002,13610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 9 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 2
    Altbausanierung als "Neuherstellung"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Altbausanierung als "Neuherstellung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage ; Anschaffung einer Wohnung bis zum Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres ; Voraussetzungen der Neuherstellung einer Wohnung ; Sanierungsaufwendungen als Kosten einer Neuherstellung oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95

    Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Unbrauchbar ist ein Gebäude nach dieser Rechtsprechung jedoch nicht schon dann, wenn es wegen Verwahrlosung und Abnutzung zeitgemäßen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht; vielmehr sind schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen erforderlich (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, BStBl II 1999 S. 282 ; vom 17. Dezember 1997, Az.: X R 54/96, BFH/NV 1998 S. 841 ; vom 04. April 2001, Az.: X R 119/97, BFH/NV 2002 S. 320 ).

    Eine solche wesentliche Verbesserung kann nicht schon aus Art und Umfang von Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwandes hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.).

    Zwar können auch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen, die über die zeitgemäße Erneuerung hinausgehen, zu einer solchen wesentlichen Verbesserung führen; dann muss aber dadurch der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht werden, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfange oder eine besondere bauliche Gestaltung (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.; vom 19. September 1995, Az.: IX R 37/93, a. a. O.; vom 29. Oktober 1991, Az.: IX R 117/90, BStBl II 1992 S. 285 ), wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist.

    Handelt es sich dabei wie im Streitfall nämlich um die modernisierende - wenn auch werterhöhende - Ersetzung abgenutzter unselbständiger Gebäudeteile, ist selbst bei hohem Aufwand von Erhaltungsaufwand und nicht von Herstellungskosten auszugehen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.).

    Der Umstand, dass die grundsätzlich regelmäßig wiederkehrenden Instandsetzungsarbeiten von der Klägerin in einem Zuge erbracht wurden, kann nicht zu einem anderen Ergebnis führen; Aufwendungen dieser Art. verlieren ihre Rechtsnatur als Erhaltungsaufwand nicht dadurch, dass sie nicht jeweils in dem Jahr erbracht werden, in dem der bauliche Zustand dies erfordert hätte (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.; so auch FG Thüringen vom 31. Januar 2001, Az.: III 1104/99, DStRE 2001 S. 1038).

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93

    Herstellungskosten - Sondereigentum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Für den Fall, dass ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist und durch Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut entsteht, hat die Rechtsprechung des BFH unter dem Stichwort "Vollverschleiß" eine Qualifizierung von Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 HGB zugelassen (BFH-Urteile vom 09. Mai 1995, Az.: IX R 116/92, BStBl II 1996 S. 632 ; vom 19. September 1995, Az.: IX R 37/93, BStBl II 1996 S. 131 ).

    Zwar können auch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen, die über die zeitgemäße Erneuerung hinausgehen, zu einer solchen wesentlichen Verbesserung führen; dann muss aber dadurch der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht werden, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfange oder eine besondere bauliche Gestaltung (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.; vom 19. September 1995, Az.: IX R 37/93, a. a. O.; vom 29. Oktober 1991, Az.: IX R 117/90, BStBl II 1992 S. 285 ), wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist.

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97

    Grundbesitz - Miteigentümer - Ausgleichszahlung - Erbauseinandersetzung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Danach ist unter Anschaffung auch i. S. d. EigZulG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (BFH-Urteile vom 13. Januar 1993, Az.: X R 53/91, BStBl II 1993 S. 346 zu § 10e Abs. 6 EStG ; vom 24. Oktober 2000, Az.: IX R 95/97, HFR 2001 S. 677 zu Gesamtrechtsnachfolge), die Klägerin hat die Wohnung jedoch im Wege der Einzelrechtsnachfolge unentgeltlich von ihrer Mutter erworben und daher keine Anschaffungskosten getragen.
  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Die Revision wird im Hinblick auf die bei dem BFH zu vergleichbaren Fragen anhängigen Revisionsverfahren (unter anderem Az.: X R 36/99, IX R 41/00, X R 48/00, IX R19/01) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.
  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Danach ist unter Anschaffung auch i. S. d. EigZulG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (BFH-Urteile vom 13. Januar 1993, Az.: X R 53/91, BStBl II 1993 S. 346 zu § 10e Abs. 6 EStG ; vom 24. Oktober 2000, Az.: IX R 95/97, HFR 2001 S. 677 zu Gesamtrechtsnachfolge), die Klägerin hat die Wohnung jedoch im Wege der Einzelrechtsnachfolge unentgeltlich von ihrer Mutter erworben und daher keine Anschaffungskosten getragen.
  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Der Umstand, dass die grundsätzlich regelmäßig wiederkehrenden Instandsetzungsarbeiten von der Klägerin in einem Zuge erbracht wurden, kann nicht zu einem anderen Ergebnis führen; Aufwendungen dieser Art. verlieren ihre Rechtsnatur als Erhaltungsaufwand nicht dadurch, dass sie nicht jeweils in dem Jahr erbracht werden, in dem der bauliche Zustand dies erfordert hätte (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.; so auch FG Thüringen vom 31. Januar 2001, Az.: III 1104/99, DStRE 2001 S. 1038).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Da die materiellen Regelungen des EigZulG weitgehend die Tatbestände der früher im EStG geregelten Wohneigentumsförderung, insbesondere nach § 10e EStG , fortführen, kann auf die für die Auslegung des Begriffes der Anschaffung in den einkommensteuerlichen Regelungen des EStG entwickelten, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 04. Mai 1999, Az.: IX B 38/99, BStBl II 1999 S. 587 ).
  • BFH, 14.05.2003 - X R 48/00
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Die Revision wird im Hinblick auf die bei dem BFH zu vergleichbaren Fragen anhängigen Revisionsverfahren (unter anderem Az.: X R 36/99, IX R 41/00, X R 48/00, IX R19/01) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.
  • BFH, 28.09.1990 - III R 77/89

    Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) kann von der Herstellung einer Wohnung im Sinne der genannten Vorschrift aber auch dann gesprochen werden, wenn durch baumaßnahmen erstmals eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne entsteht und wenn die bereits vorhandene Gebäudesubstanz unter Verwendung neu angeschaffter Teile so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile vom 28. September 1990, Az.: III R 77/89, BStBl II 1991 S. 361 ; vom 6. Dezember 1991, Az.: III R 108/90, BFHE 167 S. 257).
  • FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98

    Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
    Der Einbau der Heizungsanlage mit den dazugehörigen Installationsarbeiten, die Erneuerung von Sanitärgegenständen, Austausch von Fenstern, Innentüren und Bodenbelägen stellen typische Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen dar, die auch dann nicht zu Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Objektes geführt haben (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997, Az.: IX R 30/95, BStBl II 1997 S. 802 ; in diesem Sinne zu § 10i EStG FG Münster vom 21. Januar 2000, Az.: 4 K 7316/98, EFG 2000 S. 1316 ).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 131/86

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98

    Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden

  • BFH, 06.12.1991 - III R 108/90

    Der Umbau von Druckmaschinen unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände führt

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

  • BFH, 04.04.2001 - X R 119/97

    Revision - Einkommensteuer - Wohnungsrecht - Wohnraum - Herstellungsaufwand -

  • BFH, 05.06.2003 - III R 43/02

    EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1504 veröffentlicht.
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