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   FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 K 1282/08   

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https://dejure.org/2008,25148
FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 K 1282/08 (https://dejure.org/2008,25148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.10.2008 - 1 K 1282/08 (https://dejure.org/2008,25148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 1 K 1282/08 (https://dejure.org/2008,25148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz i.R.d. Gewährung von Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4
    Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4
    Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 K 1282/08
    Da es sich um eine für den Kindergeldberechtigten günstige Anspruchsvoraussetzung handelt, trägt dieser die Feststellungslast für die entsprechenden Bemühungen des Kindes (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 BFH/NV 2005, 2207).

    Die besondere Mitwirkungspflicht unter Einbeziehung des über 18 Jahre alten Kindes sieht § 68 Abs. 1 EStG ausdrücklich vor (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04, BFH/NV 2005, 2207).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 K 1282/08
    Es liegen im Streitfall somit keine belegbaren objektiven Bemühungen in dem strittigen Zeitraum Juni 2006 bis Juli 2007 um einen Ausbildungsplatz vor (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFH/NV 2008, 1740).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 a.a.O.).

  • BFH, 24.01.2008 - III B 33/07

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 K 1282/08
    Die Nachweise für die Ausbildungswilligkeit des Kindes und für sein Bemühen, einen Ausbildungsplatz zu finden, hat der Kindergeldberechtigte beizubringen (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
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