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   FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 1 K 2311/03   

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https://dejure.org/2005,23378
FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 1 K 2311/03 (https://dejure.org/2005,23378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 K 2311/03 (https://dejure.org/2005,23378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 K 2311/03 (https://dejure.org/2005,23378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 1 S. 1 § 158
    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Steuerschätzung wegen nicht vorhandener ordentlicher Buchführung; Kriterien für die Schätzung der Einnahmen aus einem Restaurantbetrieb; Fehlende Belege zu den Tageseinnahmen eines Restaurants

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 1 K 2311/03
    Auszugehen ist vom aufgeklärten Sachverhalt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 ).
  • VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04

    Windenergieanlagen bei Weyerbusch bauplanungsrechtlich zulässig

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die vorgelegten Verwaltungs-, Widerspruchs- und die Gerichtsakten 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO verwiesen.

    Zudem haben auch beide Klägerinnen das Verfahren gestützt auf diesen Antrag in der Folgezeit weiterbetrieben und in der mündlichen Verhandlung der beiden Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO am 1. April 2004 die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids beantragt, so dass der Beklagte gerade vor dem Hintergrund der durchgeführten Baugenehmigungsverfahren klar sein musste, wer Antragsteller des Vorbescheides ist.

    Zudem sind der Begründung des Antragsschreibens sowie den Erklärungen der Klägerinnen in den durchgeführten Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO ausdrücklich zu entnehmen, dass Gegenstand des Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vier Windenergieanlangen ist.

    Dem stehen auch nicht die Urteile der Kammer vom 1. April 2004 (1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO) entgegen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Sowohl die Klägerin zu 1) als auch die Klägerin zu 2) erhoben dagegen Klage zum Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO).

    .........., vom Juni 2005 - und auf die Gerichtsakten der Verfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO des Verwaltungsgerichts Koblenz.

  • VG Freiburg, 22.11.2004 - 1 K 1454/02

    Abgaswegeüberprüfung bei Gasheizung mit Brennwerttechnik

    Wie die Kammer ausführlich im Beschluss vom 24.2.2004 (1 K 2311/03, betreffend eine Anordnung nach dem Tierzuchtgesetz) dargelegt hat, ist der Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel auch den Fachbehörden möglich, wenn und so weit - wie hier - pflichtenkonkretisierende Verfügungen durchgesetzt werden sollen; der VGH Baden-Württemberg hat im hierzu ergangenen Beschluss vom 4.8.2004 (10 S 680/04) diese Auffassung bestätigt.
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