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   FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96   

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FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96 (https://dejure.org/1999,39301)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.1999 - 1 K 2594/96 (https://dejure.org/1999,39301)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 1999 - 1 K 2594/96 (https://dejure.org/1999,39301)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.06.1992 - III R 83/91

    Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Krankheitskosten in diesem Sinn wurden angenommen, wenn für ein an Asthma erkranktes Kind eine längerfristige Unterbringung in einem Heilklima zur Heilung oder Linderung der Krankheit unabdingbar notwendig ist und die Schulausbildung nur anläßlich dieser Heilbehandlung gleichsam nebenbei und nachrangig erfolgt ( BFH U. v. 26.6.1992, III R 83/91 , BStBl II 1993, 212), oder wenn eine Legasthenie einer medizinisch indizierten Behandlung unterworfen wird und im Zusammenhang damit Kosten einer auswärtigen Unterbringung in einem Internat anfallen, die zugleich der schulischen Ausbildung dient ( BFH U. v. 26.6.1992, III R 8/91 , BStBl II 1993, 278).

    In dem der behinderte Sohn in besagter Einrichtung seiner (Sonder-) Schulpflicht langfristig nachkommt, stellt sich der schulische Anteil des Aufenthalts nicht "gleichsam nebenbei und nachrangig" dar, wie dies in diesem Urteil (Az. III R 83/91) der Fall war.

  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Krankheitskosten in diesem Sinn wurden angenommen, wenn für ein an Asthma erkranktes Kind eine längerfristige Unterbringung in einem Heilklima zur Heilung oder Linderung der Krankheit unabdingbar notwendig ist und die Schulausbildung nur anläßlich dieser Heilbehandlung gleichsam nebenbei und nachrangig erfolgt ( BFH U. v. 26.6.1992, III R 83/91 , BStBl II 1993, 212), oder wenn eine Legasthenie einer medizinisch indizierten Behandlung unterworfen wird und im Zusammenhang damit Kosten einer auswärtigen Unterbringung in einem Internat anfallen, die zugleich der schulischen Ausbildung dient ( BFH U. v. 26.6.1992, III R 8/91 , BStBl II 1993, 278).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Dagegen wird bei Kuraufenthalten jedenfalls wegen der Verpflegungskosten eine Haushaltsersparnis in Höhe von 1/5 der Kosten für zutreffend angesehen ( BFH U. v. 12.6.91 - III R 102/89 BStBl II 1991, 763; Schmidt/Drenseck, § 33 Rn. 35 "Heilkuren" m.w.N.).
  • BFH, 22.08.1980 - VI R 196/77

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Bei Krankenhausaufenthalten und der Unterbringung in einem Pflegeheim wird eine Haushaltsersparnis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung davon abhängig gemacht, ob der normale Hausstand weitergeführt wird und die Fixkosten des Hausstandes als Belastung verbleiben ( BFH U. v. 22.8.1980 VI R 196/77 BStBl II 1981, 25 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Angemessenheit und Notwendigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein für jedermann offensichtliches Mißverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vorliegt (BFH BStBl II 1981, 711, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] Schmidt a.a.O.).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 2594/96
    Denn die in solchen Fällen entstehenden Kosten sind Kosten der Berufsausbildung und nicht Krankheitskosten, die nach § 33 EStG berücksichtigt werden können (BFH B.v. 17.4.1997, III B 216/96 , BStBl II 1997, 752).
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