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   FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07 (https://dejure.org/2009,25377)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 K 2697/07 (https://dejure.org/2009,25377)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 K 2697/07 (https://dejure.org/2009,25377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 286
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92

    Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Der Geschäftsführer wird von seiner Verantwortlichkeit erst dadurch befreit, dass er von der Geschäftsführung zurücktritt (vgl. u. a. BFH, Urteile vom 23. März 1993, VII R 38/92, BFH/NV 1994, 71 und vom 16. März 1993, VII R 57/92, BFH/NV 1993, 707).

    Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt er für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten voll verantwortlich (vgl. BFH, Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Stehen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung, so bewirkt die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis die Haftung nur in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das Finanzamt gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt (Grundsatz der anteiligen Tilgung, vgl. BFH, Urteil vom 1. August 2000, VII R 110/99, BStBl II 2001, 271 m.w.N.).

    Abweichend hiervon gilt der Grundsatz der anteiligen Tilgung indes für gegen den Steuerschuldner festgesetzte Verspätungs- und Säumniszuschläge (auch) zur Lohnsteuer (vgl. BFH, Urteil vom 1. August 2000, a.a.O.; Rüsken in Klein, AO , 9. Aufl., 2006, § 69 Rdnr. 15 m.w.N.).

  • BFH, 11.08.1978 - VI R 169/75

    Zur Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens des Finanzamts bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Aus dem Schadensersatzcharakter des § 69 AO folgt die Anwendung des in § 254 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - zum Ausdruck kommenden und auch im Steuerrecht entsprechend anzuwendenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass ein Schadensersatzanspruch gemindert sein oder ganz entfallen kann, wenn der Gläubiger für den Eintritt des Schadens mitverantwortlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. August 1978, VI R 169/75, BStBl II 1978, 683 ).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 185/79

    Gesetzlicher Vertreter von juristischen Personen - Verspätungszuschläge -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Die Vertreterhaftung erstreckt sich grundsätzlich auch auf die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Verspätungs- und Säumniszuschläge (vgl. § 69 Satz 2 AO ; BFH, Urteil vom 22. Februar 1980, VI R 185/79, BStBl II 1980, 375 ).
  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Falls die zur Verfügung stehenden Mitteln zur Zahlung der vollen Löhne einschließlich der Steueranteile nicht ausreichen, darf daher der Vertreter der Gesellschaft die Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder als Teilbetrag auszahlen und muss aus den dann verbleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen (vgl. BFH, Urteile vom 20. April 1982, VII R 96/79, BStBl II 1982, 521 ; vom 13. Juni 1997, VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Abgesehen hiervon gilt Folgendes: Da die Löhne an Arbeitnehmer der GmbH über einen längeren Zeitraum ohne entsprechende Abführung von Lohnsteuern ausbezahlt worden sind, rechtfertigt dies die Annahme, dass ausreichende Mittel zur Begleichung der Steuerschulden zur Verfügung gestanden haben (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 26. Juli 1988, VII R 83/87, BStBl II 1988, 859 ; Beschluss vom 17. Januar 1989, VII B 96-97/88, BFH/NV 1989, 424).
  • BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 1990, VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137 m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1990 - VII S 9/90

    Berücksichtigung unterlassener Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allerdings nur in den Fällen überhaupt in Frage kommen, in denen das finanzbehördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. August 1990, VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290; vom 11. Mai 2000, VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442 ).
  • BFH, 17.11.1992 - VII R 13/92

    Zeitpunkt der Fälligkeit der einzubehaltenden Lohnsteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Abgesehen hiervon ist auch nicht erkennbar, dass der Beklagte in vollem Umfang dem aus § 69 Satz 2 AO folgenden Grundsatz Rechnung getragen hat, wonach dem Haftenden solche Säumniszuschläge nicht angelastet werden können, die nach Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Steuer- oder Haftungsschuldners oder nach Eintritt eines Verfügungsverbots (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 17. November 1992, VII R 13/92, BStBl II 1993, 471) angefallen sind.
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07
    Der Geschäftsführer wird von seiner Verantwortlichkeit erst dadurch befreit, dass er von der Geschäftsführung zurücktritt (vgl. u. a. BFH, Urteile vom 23. März 1993, VII R 38/92, BFH/NV 1994, 71 und vom 16. März 1993, VII R 57/92, BFH/NV 1993, 707).
  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

  • BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

    Haftung

  • BFH, 02.11.2001 - VII B 75/01

    Haftungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe -

  • BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03

    Geschäftsführerhaftung

  • BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04

    Haftung; Mitverschulden des FA

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

  • BFH, 17.01.1989 - VII B 96/88

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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