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   FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07 (https://dejure.org/2010,20843)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2010 - 4 K 1127/07 (https://dejure.org/2010,20843)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2010 - 4 K 1127/07 (https://dejure.org/2010,20843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weiterbildung zum Piloten keine erstmalige Berufsausbildung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Anerkennung als Erstausbildung gelockert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Weiterbildung zum Piloten keine erstmalige Berufsausbildung

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Zum Zeitpunkt des Antritts dieser Ausbildung seien die Kosten einer Berufspilotenausbildung unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Erstausbildung gehandelt habe oder nicht, aufgrund des BFH-Urteils vom 27. Mai 2003 ( VI R 33/01, BStBl II 2004, 884 ) steuerlich voll als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigungsfähig gewesen.

    Das in Rede stehende BFH-Urteil VI R 33/01, in welchem die Auffassung vertreten werde, dass Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten qualifiziert werden könnten, datiere vom 27. Mai 2003.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Soweit eine gültige Pilotenlizenz, hier die Privatflugzeuglizenz, auch möglicherweise zum Anforderungsprofil dieser Position gehört habe, sei der Erwerb der Privatflugzeuglizenz, auch wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich gewesen sei, nicht als Berufsausbildung i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG anzusehen, denn insoweit sei die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202 ).

    d) Auch wenn Aufwendungen für den Erwerb einer Privatfluglizenz nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, da insoweit in der Regel auch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen und eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufsmäßige Tätigkeit mit dieser Erlaubnis nur begrenzt möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306 , und vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202 ), folgt hieraus noch nicht, dass insoweit auch eine Berufsausbildung ausgeschlossen sein soll.

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    d) Auch wenn Aufwendungen für den Erwerb einer Privatfluglizenz nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, da insoweit in der Regel auch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen und eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufsmäßige Tätigkeit mit dieser Erlaubnis nur begrenzt möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306 , und vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202 ), folgt hieraus noch nicht, dass insoweit auch eine Berufsausbildung ausgeschlossen sein soll.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    d) Auch wenn Aufwendungen für den Erwerb einer Privatfluglizenz nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, da insoweit in der Regel auch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen und eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufsmäßige Tätigkeit mit dieser Erlaubnis nur begrenzt möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306 , und vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202 ), folgt hieraus noch nicht, dass insoweit auch eine Berufsausbildung ausgeschlossen sein soll.
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    d) Auch wenn Aufwendungen für den Erwerb einer Privatfluglizenz nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, da insoweit in der Regel auch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen und eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufsmäßige Tätigkeit mit dieser Erlaubnis nur begrenzt möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306 , und vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202 ), folgt hieraus noch nicht, dass insoweit auch eine Berufsausbildung ausgeschlossen sein soll.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701 ; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403 , und vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, Haufe-Index 2222897).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701 ; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403 , und vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, Haufe-Index 2222897).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Gegenbegriff zur Berufsausbildung ist die Allgemeinbildung, die keine notwendige Voraussetzung für eine geplante Berufsausübung darstellt (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 14/04, BStBl II 2007, 814 ).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    e) Nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFH/NV 2009, 1875, m.w.N.; hierzu: Schneider, Die neue Rechtslage nach Einführung des § 12 Nr. 5 EStG Berufsausbildungskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben?, NWB 2009, Heft 43, S. 3332; Steck, Abzugsfähigkeit der Kosten eines Erststudiums nach den BFH-Urteilen vom 18.6.2009 - eine kritische Würdigung der Entscheidungen, DStZ 2010, 194) sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen Werbungskosten i.S. von § 9 Absatz 1 EStG , wenn ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang besteht, d.h. wenn der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit gegeben ist.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701 ; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403 , und vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, Haufe-Index 2222897).
  • FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08

    Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe

    Vielmehr sei eine Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG bereits dann zu bejahen, wenn jemand im Berufsleben eine Tätigkeit als Angelernter ausübe, auch ohne vorher eine herkömmliche Lehre durchlaufen zu haben (vgl. dazu nur Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781).

    Denn bei § 12 Nr. 5 EStG kommt es für die Beurteilung des Begriffs der (erstmaligen) Berufsausbildung alleine darauf an, ob die Ausbildung berufsbezogen ist und eine Voraussetzung für die geplante bzw. beabsichtigte Berufsausübung darstellt (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58).

    Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannten zusätzlichen Gesichtspunkte des lebenslangen Lernens sowie der hinsichtlich der Berufswahrnehmung und des Berufswechsels geänderten Lebensumstände und der in diesem Zusammenhang erfolgten Umschreibung des Begriff der Berufsausbildung mit dem "Erlernen der Grundlagen eines Berufs zum Erwerb einer selbständigen und gesicherten Position im Leben" (vgl. BT-Drucksache 15/3339, S. 10 rechte Spalte), kommt es nach Auffassung des Senats alleine darauf an, dass eine Ausbildung berufsbezogen ist und sie eine (Grund)Voraussetzung für die geplante Berufsausübung darstellt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58).

  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

    Demgegenüber hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18.03.2010 (4 K 1127/07, Juris) entschieden, dass die vom BMF vorgenommene Auslegung zu eng sei und in den Gesetzesmaterialien keine Stütze finde.
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