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   FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08   

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https://dejure.org/2011,29169
FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08 (https://dejure.org/2011,29169)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2011 - 4 K 2249/08 (https://dejure.org/2011,29169)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2011 - 4 K 2249/08 (https://dejure.org/2011,29169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 56 AEUV, § 34c Abs 5 EStG 2002, Art 267 AEUV, Art 208 AEUV, Art 210 AEUV
    Unionsrechtliche Zulässigkeit der in § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. dem Auslandstätigkeitserlass enthaltenen Einschränkung der Steuerbefreiung auf Arbeitslohn, der von einem inländischen Arbeitgeber gezahlt wird, sowie auf Tätigkeiten im Zusammenhang allein mit der deutschen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Beschränkung der Steuerbefreiung in § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. Abschn. I Nr. 4 des Auslandstätigkeitserlasses auf Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis mit einem inländischen Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 56 AEUV durch einschränkende Regelungen in § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. dem Auslandstätigkeitserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08
    29 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft, dass direkte Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben sind (vergl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2000, C-35/98 Verkooijen , Rz. 32 m.w.N.).

    Zudem ist nach dem Urteil des EuGH vom 6. Juni 2000 C-35/98 Verkooijen (Rz. 32 m.w.N.) der Versuch einer Legitimierung einer diskriminierenden Steuervorschrift durch Belange der Förderung der Wirtschaft eines Landes unzulässig.

  • BFH, 08.12.2010 - I B 98/10

    Personelle Reichweite des Auslandstätigkeitserlasses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08
    Der Arbeitgeber des Klägers ist - aus deutscher Sicht - kein "inländischer" Arbeitgeber, da er seinen Sitz im Ausland hat (vergl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 I B 98/10, BFH/NV 2011, 596).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 19. April 1978 2 BvL 2/75 (BStBl II 1978, 548) diese Vorschrift (damals: § 34c Abs. 3 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 5. Oktober 1956, BGBl I 1956, 781) für verfassungsmäßig erachtet.
  • EuGH, 25.01.2007 - C-329/05

    Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2249/08
    Nach dem Urteil des EuGH vom 25. Januar 2007 C-329/05 ( Meindl ) müssten steuerfreie ausländische Leistungen auch im jeweiligen Mitgliedsstaat als steuerfrei behandelt werden.
  • BFH, 13.07.2021 - I R 20/18

    Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i.V.m. § 34c Abs. 5

    Das FG Rheinland-Pfalz als vorlegendes Gericht hatte im Rahmen seines Vorlagebeschlusses (vom 18.03.2011 - 4 K 2249/08, EFG 2012, 131) diesbezügliche Zweifel an der Unionsrechtmäßigkeit der Beschränkung des ATE auf die Förderung der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe geäußert.

    Auch aus dem auf Vorlage des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2012, 131 ergangenen EuGH-Urteil Petersen (EU:C:2013:124, BStBl II 2013, 847) ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 21.03.2018 - I B 63/17

    Darlegung eines Unionsrechtsverstoßes - Vorabentscheidungsersuchen an EuGH

    Als weiteren Zulassungsgrund macht der Kläger geltend, das FG-Urteil weiche von dem dem EuGH-Urteil Petersen (EU:C:2013:124, BStBl II 2013, 847) zugrunde liegenden Vorabentscheidungsersuchen des FG Rheinland-Pfalz vom 18. März 2011 4 K 2249/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 131) ab.
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