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   FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08   

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https://dejure.org/2009,2044
FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08 (https://dejure.org/2009,2044)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2009 - 5 K 1666/08 (https://dejure.org/2009,2044)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 5 K 1666/08 (https://dejure.org/2009,2044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzbarkeit von Bewirtungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Bestimmung des Begriffs der Werbungskosten im Einkommensteuerrecht; Kriterien für eine berufliche oder private Veranlassung von Aufwendungen für eine Feier

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragene Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragene Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bewirtungskosten eines Bereichsleiters für Jahresabschlussfeier seiner Abteilung steuerlich abzugsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Weihnachtsfeier des Abteilungsleiters

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabschlussfeier der Abteilung Rechnungswesen und Controlling: Bewirtungsaufwendungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Angaben zu Kosten für Mitarbeiterfeier

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Jahresabschlussfeier steuerlich abzugsfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Bewirtungsaufwendungen leitender Angestellter unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabschlussfeier der Abteilung Rechnungswesen und Controlling: Bewirtungsaufwendungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 33/07

    Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
    Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.

    Ein weiteres Indiz für die berufliche Veranlassung sieht der Senat darin, dass der Kläger - zumindest ab 01. Juni 2006 - auch variable Bezüge erzielt hat (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922).

    Ob eine Bewirtung ausdrücklich als Belohnung für diejenigen Mitarbeiter in Aussicht gestellt wird, die sich nachweisbar durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben, ist dabei nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 33/07 a.a.O.).

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 26/07

    Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des § 4

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
    Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831 m.w.N.).

    Die geltend gemachten Bewirtungskosten sind daher in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da - was inzwischen unstreitig ist - die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht greift, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt (BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 VI R 26/07 a.a.O.).

  • BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03

    Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
    Zur Erläuterung führte der Kläger aus (Bl. 7 der ESt-Akte), er habe - entgegen der Einigung mit dem Beklagten im Vorjahr - auf Grund neuer Urteile des BFH (vom 11. Januar 2007 VII R 52/03 und vom 1. Februar 2007 VI R 25/03) die Kosten der Veranstaltung komplett für alle Mitarbeiter seiner Abteilung geltend gemacht, zumal es sich nicht um ein "persönliches" Ereignis handle.
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
    Zur Erläuterung führte der Kläger aus (Bl. 7 der ESt-Akte), er habe - entgegen der Einigung mit dem Beklagten im Vorjahr - auf Grund neuer Urteile des BFH (vom 11. Januar 2007 VII R 52/03 und vom 1. Februar 2007 VI R 25/03) die Kosten der Veranstaltung komplett für alle Mitarbeiter seiner Abteilung geltend gemacht, zumal es sich nicht um ein "persönliches" Ereignis handle.
  • BFH, 19.06.2008 - VI R 7/07

    Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten mit variablen Bezügen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
    Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.
  • FG Hamburg, 24.06.2009 - 5 K 217/08

    Anerkennung von Bewirtungskosten und Druckkosten als Werbungskosten zu Einkünften

    Den nach Nr. 2 Sätze 2 und 3 erforderlichen Nachweisanforderungen (vgl. BFH VI R 33/07 a.a.O. Rd. 17, a. A. wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2009 - 5 K 1666/08 - [...], unter Hinweis auf BFH VI R 26/07 a.a.O.) hat der Kl genügt.
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