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   FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07   

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https://dejure.org/2007,21604
FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07 (https://dejure.org/2007,21604)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2007 - 5 V 2721/07 (https://dejure.org/2007,21604)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 5 V 2721/07 (https://dejure.org/2007,21604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids gegen einen Insolvenzverwalter wegen geschuldeter Lohnsteuer nebst steuerlicher Nebenleistungen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unbilligen nicht durch überwiegende öffentliche Interessen zu rechtfertigenden ...

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 251 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    In seiner Entscheidung vom 7. April 2005 habe der BFH (BFH-Urteil vom 7. April 2005 - V R 5/04, BFH/NV 2005, 1724) darauf abgestellt, ob der Insolvenzschuldner zum Zwecke der Erwerbstätigkeit Gegenstände benutzt habe, die der Zwangsvollstreckung unterlegen und deshalb zur Insolvenzmasse gehört hätten.

    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Insolvenzverwalters ausgelöst werden (BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848 m.w.N.).

    So wie nicht zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen (§ 36 Abs. 1 S. 1 InsO), fällt auch die körperliche oder geistige Arbeitskraft des Insolvenzschuldners als solche nicht in die Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848).

  • BFH, 18.04.1994 - IX S 1/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist zudem nur dann geboten, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 - IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222 und vom 21. Oktober 1993 - IV S 4/93, BFH NV 1994, 788).
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind begründet, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage und bei der Beschränkung auf präsente Beweismittel neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschieden- oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (st. Rspr. des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 - I B 22/86, BStBl II 1986, 656 m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1990 - IV S 4/93

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (§ 69 FGO )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist zudem nur dann geboten, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 - IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222 und vom 21. Oktober 1993 - IV S 4/93, BFH NV 1994, 788).
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu berücksichtigen (st. Rspr. des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1991 - I B 227 und 228/90, BFH/NV 1992, 341 m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Eine aus einer solchen Arbeitnehmertätigkeit begründete Schadenersatzverpflichtung - wozu letztlich auch die mit Schadenersatzcharakter versehene Haftungsnorm der §§ 34, 69 AO gehört (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2005 VII B 124/05, VII B125/05, DStRE 2006, 560) - hat indes nicht zur Folge, dass sie als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren ist.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Allein nach dem Steuerrecht richtet sich aber, wann die Steuer (als Rechtsgrund im Sinne der Insolvenzordnung) entsteht: Entsteht sie nach Verfahrenseröffnung, so ist die Steuerverbindlichkeit Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFH/NV 2007, 2429).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07
    Ein unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (st. Rspr. des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2005 - III S 12/05, BFH/NV 2005, 1836 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2143/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

    Mit Beschluss vom 20. Februar 2008 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 29. August 2007 in dem Verfahren 5 V 2721/07 bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt (Verw-Akte, Bl.151-162).
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