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   FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95   

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https://dejure.org/1995,34983
FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95 (https://dejure.org/1995,34983)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.1995 - 1 K 1467/95 (https://dejure.org/1995,34983)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 1 K 1467/95 (https://dejure.org/1995,34983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufgabe eines Bauvorhabens: Vertragsstrafe keine Werbungskosten

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95
    Dennoch stand es ihnen frei, das Bauwerk zu errichten und gegebenenfalls durch Vermietung zu nutzen (vgl. hierzu auch: BFH-Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89 , BStBl II 1992, 492, 494 li.Sp.).

    Nicht berücksichtigungsfähig sind mittelbare Kosten, die zwar anläßlich des berufsbedingten Umzugs anfallen, aber vornehmlich die private Vermögensspähre des Steuerpflichtigen betreffen, wie z. B. der Erwerb eines Hauses am neuen Arbeitsort oder Verluste, die durch die Veräußerung des Wohnhauses am bisherigen Arbeitsort entstehen (BFH-Urteil vom 15. November 1991, a.a.O.; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. Februar 1981, EFG 1981, 629; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 615, 617) oder die Anschaffung bürgerlicher Kleidung ( BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92 , BStBl II 1995, 17).

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95
    Nicht berücksichtigungsfähig sind mittelbare Kosten, die zwar anläßlich des berufsbedingten Umzugs anfallen, aber vornehmlich die private Vermögensspähre des Steuerpflichtigen betreffen, wie z. B. der Erwerb eines Hauses am neuen Arbeitsort oder Verluste, die durch die Veräußerung des Wohnhauses am bisherigen Arbeitsort entstehen (BFH-Urteil vom 15. November 1991, a.a.O.; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. Februar 1981, EFG 1981, 629; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 615, 617) oder die Anschaffung bürgerlicher Kleidung ( BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92 , BStBl II 1995, 17).
  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95
    Zieht ein Steuerpflichtiger aus beruflicher Veranlassung um, so sind nicht alle umzugsbegleitenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig, sondern nur die Kosten, die mit dem Umzug unmittelbar zusammenhängen, wie beispielsweise Beförderungskosten, Kosten der Wohnungsbeschaffung, pauschale Umzugsnebenkosten und auch eine Mietausfallentschädigung ( BFH-Urteil vom 1. Dezember 1993 I R 61/93 , BStBl II 1994/323 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 19.02.1981 - I 108/79
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.1995 - 1 K 1467/95
    Nicht berücksichtigungsfähig sind mittelbare Kosten, die zwar anläßlich des berufsbedingten Umzugs anfallen, aber vornehmlich die private Vermögensspähre des Steuerpflichtigen betreffen, wie z. B. der Erwerb eines Hauses am neuen Arbeitsort oder Verluste, die durch die Veräußerung des Wohnhauses am bisherigen Arbeitsort entstehen (BFH-Urteil vom 15. November 1991, a.a.O.; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. Februar 1981, EFG 1981, 629; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 615, 617) oder die Anschaffung bürgerlicher Kleidung ( BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92 , BStBl II 1995, 17).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Insbesondere sind Verluste beim Verkauf des im Privatvermögen gehaltenen Eigenheims, das aus beruflichen Gründen nicht mehr vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt werden kann, keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Hannover vom 15. Mai 1992 S 2353-224-StH 212/ S 2353-95-StO 213, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 948; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rz. 60 Stichwort Umzugskosten, S. 1601; vgl. auch Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1995 1 K 1467/95, EFG 1996, 646, und des Niedersächsischen FG vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, EFG, 1997, 465).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Entsprechend sind auch Veräußerungskosten für ein im Privatvermögen gehaltenes Eigenheim, das aus beruflichen Gründen nicht mehr vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt werden kann, keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 15. Mai 1992 S 2353-224-StH 212/S 2353-95-StO 213, Deutsches Steuerrecht 1992, 948; vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1995 1 K 1467/95, EFG 1996, 646; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rz. 60 Stichwort Umzugskosten, S. 1601).
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