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   FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00   

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https://dejure.org/2000,15166
FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00 (https://dejure.org/2000,15166)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.11.2000 - 2 K 1595/00 (https://dejure.org/2000,15166)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. November 2000 - 2 K 1595/00 (https://dejure.org/2000,15166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 72 Abs. 1 Satz 3; EigZulG § 3; EigZulG § 4
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn des Förderzeitraums bei Eigenheimzulage (sog. Neujahrsfalle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Objekt in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann; das ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Kosten auf den Erwerber übergehen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BStBl II 1977, 553 m. w. N.).
  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00
    So soll das Verlegen (eines Teils) des Teppichbodens zu den geringfügigen Restarbeiten gehören (BFH-Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152 ; BFH-Urteil vom 19. Juli 1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325).
  • BFH, 23.02.1977 - I R 28/75

    Grundstücksgeschäft - Eheleute - Einheitlich stehender Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00
    Andererseits ist jedoch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Klägerin durchaus bedeutsam (vgl. BFH-Urteil I R 28/75, a. a. O. S. 554 unter 1b) zumal die Verbandsgemeindeverwaltung ... in ihrem Schreiben vom 4. August 1998 bestätigt hat, dass die von der Klägerin erworbene Wohnung entgegen der allgemeinen Bezugsfertigkeit erst im Januar 1998 bezugsfertig geworden ist, weil ein schadhafter Bodenbelag ausgetauscht werden musste.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 301/99

    Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00
    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat daher mit Urteil vom 8. März 2000 V 301/99 ( EFG 2000, nrkr., BFH-Az.: IX R 34/00) zur Vermeidung dieser Konsequenz das Gesetz dahingehend ausgelegt, dass der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage nicht im Jahr der Anschaffung im Sinne des § 3 EigZulG beginnt, wenn das Objekt im Zeitpunkt der Übergabe noch unbewohnbar ist, unmittelbar danach mit der Renovierung begonnen wird und diese erst im folgenden Jahr abgeschlossen ist (vgl. hierzu auch die Analyse der Entscheidung - si- EFG Beilage 19/2000, 147).
  • BFH, 19.07.1985 - III R 139/80

    Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00
    So soll das Verlegen (eines Teils) des Teppichbodens zu den geringfügigen Restarbeiten gehören (BFH-Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152 ; BFH-Urteil vom 19. Juli 1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325).
  • FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02

    Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des

    Es erscheint nicht wahrscheinlich, dass im Jahr 1999 unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Erwerber einer Neubauwohnung deren Benutzung zuzumuten ist, wenn im größten Teil des Wohnbereichs nur Estrich als Fußboden vorhanden ist ( Vgl. auch FG Rheinl.Pfalz Urteil vom 21.11.00 2 K 1595/00 ).Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 15.11.1989 als tragend ansieht, daß eine Erneuerung des gesamten Fußbodenbelags nach Einzug nicht zu einer Unterbrechung der Wohnnutzung führen würde und deshalb solche Restarbeiten vor Bezug die Bezugsfertigkeit nicht hindern sollen ( BFH -Urteil vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622 ), führt diese Überlegung im Streitfall nicht weiter.
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