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   FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08   

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https://dejure.org/2010,15279
FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08 (https://dejure.org/2010,15279)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.07.2010 - 6 K 1127/08 (https://dejure.org/2010,15279)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 6 K 1127/08 (https://dejure.org/2010,15279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 171 Abs 4 AO, § 202 Abs 1 S 3 AO, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1993, § 197 AO
    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO bei unwirksamer Prüfungsanordnung gegenüber untergegangener GmbH - Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide zur Berücksichtigung der Steuerfreiheit der Glückspielautomatenumsätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer an eine infolge einer Verschmelzung untergegangenen GmbH gerichtete Prüfungsanordnung in eine an deren Rechtsnachfolgerin gerichtete Prüfungsanordnung; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch eine rügelose Einlassung der Rechtsnachfolgerin einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 4
    Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung an eine durch Verschmelzung erloschene Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung an eine durch Verschmelzung erloschene Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Herr M habe deshalb bei Erhalt der Prüfungsanordnung - entsprechend der vom BFH mit Urteil vom 13.10.2005 Az. IV R 55/04 vertretenen Rechtsauffassung - auch annehmen dürfen, dass diese an ihn als Geschäftsführer der B Automaten GmbH & Co. KG gerichtet gewesen sei, mit der Maßgabe, dass die Besteuerungsgrundlagen der erloschenen R Automaten GmbH geprüft werden sollten.

    Das von der Klägerin erwähnte BFH-Urteil vom 13.10.2005 - IV R 55/04 betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

    Der BFH hat mit Urteil vom 13.10.2005 - IV R 55/04 (BStBl II 2006, 404) entschieden, dass eine Prüfungsanordnung, die die steuerlichen Verhältnisse einer infolge Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft nicht mehr existente Gesellschaft betrifft, grundsätzlich an den Rechtsnachfolger zu richten ist.

    Der dem Urteil vom 13.10.2005 - IV R 55/04 zugrunde liegende Sachverhalt ist dem des Streitfalles vergleichbar.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 46/02

    Unterbrechung Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Für das Jahr 1997 wurde der Ablauf der Festsetzungsverjährung nur dann durch die Außenprüfung gehemmt, wenn diese aufgrund einer wirksamen Prüfungsanordnung vorgenommen wurde (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 10.04.1987 - III R 202/83, BStBl II 1988, 165, vom 21.04.1993 - X R 112/91, BStBl II 1993, 649, und vom 25.04.2006 - VIII R 46/02, n.v., Juris).

    In dem vom BFH mit Urteil vom 25.04.2006 - VIII R 46/02 (BFH/NV 2006, 2037) entschiedenen Fall war eine Prüfungsanordnung nicht an den Gesamtrechtsnachfolger, sondern an die nicht mehr existente Gesellschaft adressiert worden.

    Der BFH hatte diesen Umstand in dem mit Urteil vom 25.04.2006 - VIII R 46/02 entschiedenen Fall nicht thematisiert, obwohl vieles dafür spricht, dass auch im dort entschiedenen Fall Personenidentität vorlag.

  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Streitig ist die Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund des EuGH-Urteils vom 17.02.2005 Rs. C-435/02 Linneweber.

    Am 28.06.2006 reichte die Klägerin für die Streitjahre berichtigte Umsatzsteuererklärungen ein, in denen sie die Umsätze aus den Geldspielautomaten unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 17.02.2005 Rs. C-435/02 Linneweber als steuerfrei behandelte.

    Der EuGH habe mit den Urteilen vom 17.02.2005 Rs. C-435/02 und C-462/02 Linneweber/Akritidis darauf hingewiesen, dass er nicht beabsichtige, deren Wirkung zeitlich zu beschränken.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2006, Az: V R 67/05 entschieden, dass bei bestandskräftigen Bescheiden keine Emmott'sche Fristenhemmung greift; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss des BVerfG vom 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07).

    Dies folgt aus dem BFH-Urteil vom 23.11.2006 - V R 67/05, mit dem der BFH derartige Erwägungen nicht in Betracht gezogen hat.

  • BFH, 10.04.1987 - III R 202/83

    Verjährung - Ablaufhemmung - Betriebsprüfung - Unwirksame Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Für das Jahr 1997 wurde der Ablauf der Festsetzungsverjährung nur dann durch die Außenprüfung gehemmt, wenn diese aufgrund einer wirksamen Prüfungsanordnung vorgenommen wurde (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 10.04.1987 - III R 202/83, BStBl II 1988, 165, vom 21.04.1993 - X R 112/91, BStBl II 1993, 649, und vom 25.04.2006 - VIII R 46/02, n.v., Juris).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist auch im Fall der Durchführung einer Außenprüfung aufgrund einer nichtigen Prüfungsanordnung eine Hemmung der Verjährung nicht anzunehmen (so auch BFH Urteile vom 21.04.1993 - X R 112/91, BStBl II 1993, 649, vom 10.04.1987 - III R 202/83, BStBl II 1988, 165, und vom 25.04.2006 - VIII R 202/83).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Für das Jahr 1997 wurde der Ablauf der Festsetzungsverjährung nur dann durch die Außenprüfung gehemmt, wenn diese aufgrund einer wirksamen Prüfungsanordnung vorgenommen wurde (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 10.04.1987 - III R 202/83, BStBl II 1988, 165, vom 21.04.1993 - X R 112/91, BStBl II 1993, 649, und vom 25.04.2006 - VIII R 46/02, n.v., Juris).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist auch im Fall der Durchführung einer Außenprüfung aufgrund einer nichtigen Prüfungsanordnung eine Hemmung der Verjährung nicht anzunehmen (so auch BFH Urteile vom 21.04.1993 - X R 112/91, BStBl II 1993, 649, vom 10.04.1987 - III R 202/83, BStBl II 1988, 165, und vom 25.04.2006 - VIII R 202/83).

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Deshalb muss für den Steuerpflichtigen eindeutig erkennbar sein, ob Ermittlungshandlungen aufgrund einer Außenprüfung vorgenommen werden und deshalb sein Vertrauen in den Eintritt der Festsetzungsverjährung beseitigt wird (BFH Urteil vom 06.07.1999 - VIII R 17/97, BStBl II 2000, 306).

    Der BFH hat allerdings die Prüfungsanordnung für erforderlich erachtet (BFH Urteile vom 25.01.1996 - V R 42/95, BStBl II 1996, 338 und vom 06.07.1999 - VIII R 17/97, BStBl II 2000, 306).

  • BFH, 25.01.1996 - V R 42/95

    Option zur Steuerpflicht bei steuerfreier Grundstückslieferung nur vor Ablauf der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Deshalb kann die Ablaufhemmung einer Prüfungsanordnung sich auch nur auf die Steuerarten und Veranlagungszeiträume erstrecken, für die sie ergangen ist; werden anlässlich der Außenprüfung Ermittlungen in Bezug auf andere Steuerarten, bzw. Veranlagungszeiträume vorgenommen, so gilt die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO für diese nicht (BFH Urteil vom 25.01.1996 - V R 42/95, BStBl II 1996, 338).

    Der BFH hat allerdings die Prüfungsanordnung für erforderlich erachtet (BFH Urteile vom 25.01.1996 - V R 42/95, BStBl II 1996, 338 und vom 06.07.1999 - VIII R 17/97, BStBl II 2000, 306).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2006, Az: V R 67/05 entschieden, dass bei bestandskräftigen Bescheiden keine Emmott'sche Fristenhemmung greift; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss des BVerfG vom 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 6317/06

    Zuordnung der Fehlbeträge zu den Mitunternehmern erst im Verlustabzugsjahr -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08
    Bei der Bezeichnung der GmbH in der Prüfungsanordnung handele es sich um eine "falsa demonstratio", die ebenso irrelevant sei wie die Verwendung einer falschen Steuernummer (so FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.06.2008 - 6 K 6317/06 B).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

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