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   FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98   

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https://dejure.org/2002,20669
FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98 (https://dejure.org/2002,20669)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2002 - 6 K 2412/98 (https://dejure.org/2002,20669)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2002 - 6 K 2412/98 (https://dejure.org/2002,20669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Steuerliche Anerkennung eines zwischen einer GmbH und den Eltern des beherrschenden Gesellschafters abgeschlossenen Mietvertrags über Gewerberäume

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung eines zwischen einer GmbH und den Eltern des beherrschenden Gesellschafters abgeschlossenen Mietvertrags über Gewerberäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98
    Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt insbesondere dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl. II 1997, 301 m.w.N.).

    Entscheidend ist in diesem Fall, ob die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahe steht, nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl. II 1997, 301 m.w.N.).

    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art. sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 a.a.O.).

    Auch Zuwendungen, die ausschließlich für die nahestehende Person vorteilhaft sind, können durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98
    Unter Anwendung der von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgestellten Grundsätze zur Anerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFH/NV 2000, 176 m.w.N.) kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass dem hier streitigen Mietvertrag die steuerliche Anerkennung nicht versagt werden kann.

    Mindestvoraussetzung hierfür ist, dass die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete, stets klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFH/NV 2000, 176 und BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551).

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat, im Streitfall gesellschaftsrechtlich, veranlasste Vereinbarung zulassen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl. II 1998, 106, gar nicht, nicht rechtzeitig und betragsmäßig nicht nachvollziehbar gezahlte Mieten als zwischen Fremden nicht üblich angesehen.
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 68/97

    Einkommensteuererklärung - Werbekostenüberschuss - Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98
    Mindestvoraussetzung hierfür ist, dass die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete, stets klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFH/NV 2000, 176 und BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 6 K 2412/98
    Auf die Frage, ob die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages entsprechend der Rechtsprechung des BFH zu Dauerschuldverhältnissen (BFH-Urteil vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543 ) auch lediglich für bestimmte Zeiträume bzw. Monate als tatsächlich durchgeführt oder nicht durchgeführt angesehen werden kann, kann im Streitfall deshalb dahin stehen.
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