Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16999
FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99 (https://dejure.org/2002,16999)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.10.2002 - 2 K 1643/99 (https://dejure.org/2002,16999)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 2 K 1643/99 (https://dejure.org/2002,16999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1; EStG § 13; EStG § 52 Abs. 15
    Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch bei Möglichkeit künftiger steuerfreier Entnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch bei Möglichkeit künftiger steuerfreier Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehung steuerfreier, stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb setzt eine selbständige nachhaltige Betätigung voraus, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).

    Die gegenteilige Ansicht des Beklagten, der sich dabei u.a. auf den Beschluss des Großen Senates vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BStBl II 1984, 751) stützt, übersieht, dass dort unter C. IV. 3. c, aa (2) der Gründe eine Berücksichtigung steuerfreier Veräußerungsgewinne bei den Überschusseinkünften - unter ausdrücklicher Abgrenzung zu den vorherigen Ausführungen zu den Gewinneinkünften - ausgeschlossen wird.

    Auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BFH (mit Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660) bestätigt nur, dass bei Überschusseinkünften, unter ausdrücklichem Bezug auf die genannte Textstelle des Beschlusses vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 steuerfreie, bzw. - und soweit in diesem Urteil klarstellend - nicht steuerbare Veräußerungsgewinne nicht zu berücksichtigten sind.

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99

    Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Die Rechtsprechung des BFH unterstellt ebenfalls, dass es sich um eine steuerfreie Entnahme handelt (zuletzt BFH Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BStBl II 2000, 470).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BFH (mit Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660) bestätigt nur, dass bei Überschusseinkünften, unter ausdrücklichem Bezug auf die genannte Textstelle des Beschlusses vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 steuerfreie, bzw. - und soweit in diesem Urteil klarstellend - nicht steuerbare Veräußerungsgewinne nicht zu berücksichtigten sind.
  • BFH, 18.09.1996 - I R 69/95

    Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Der Senat folgt bezüglich der Berücksichtigung der stillen Reserven des Wohnhauses der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95 (BFH/NV 1997, 408), nach der steuerfreie Veräußerungsgewinne für die Frage, inwieweit eine Totalgewinn zu erzielen ist, einzubeziehen sind.
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Weitere Entscheidungen des BFH stellen auch nur klar, dass jedenfalls steuerpflichtige Veräußerungsgewinne einzubeziehen sind (BFH Urteil vom 2. August 1994, VIII R 55/93 BFH/NV 1995, 866).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99
    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (BFH Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BStBl II 2000, 674 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht