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   FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05   

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https://dejure.org/2007,16172
FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05 (https://dejure.org/2007,16172)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2007 - 4 K 1138/05 (https://dejure.org/2007,16172)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 4 K 1138/05 (https://dejure.org/2007,16172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung; Heranziehung des Insolvenzverwalters als Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer; Beendigung der Steuerpflicht durch Aufhebung des "Haltens" i.S.d. Rechts auf Nutzung des Fahrzeugs ...

  • Judicialis

    KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStG § 5 Abs. 4; ; KraftStG § 5 Abs. 5; ; KraftStG § 7 Nr. 1; ; StVZO § 23 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1140/05

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die Stilllegung wurde nach den Eintragungen in der Abmeldebestätigung (Bl. 71 Prozessakte (PA) 4 K 1140/05) im Brief vermerkt, der Fahrzeugschein eingezogen.

    Die Stilllegung sei nach den Eintragungen in der Abmeldebestätigung (Bl. 71 PA 4 K 1140/05) im Brief vermerkt worden, der Fahrzeugschein sei eingezogen worden.

    Wer das Fahrzeug abgemeldet habe, lasse sich auch bei der Zulassungsstelle nicht mehr feststellen (Bl. 69 - 71 PA 4 K 1140/05).

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 18. November 2003 VII R 62/03 der Ansicht sei, dass im Falle einer Insolvenzeröffnung ein etwaiger Wechsel in der Steuerpflicht durch entsprechende Bescheide gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen sei, stelle er doch klar, dass die Insolvenz nicht automatisch zum Wechsel des Steuerschuldners führe.

    Kraftfahrzeugsteuer, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht, ist deshalb Masseforderung und durch Steuerbescheid gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen, wenn das Fahrzeug für die Masse (bei deren Verwaltung) genutzt wird (vergl. BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 62/03, BStBl II 2005, 309).

    In seiner Entscheidung vom 16. November 2004 VII R 62/03 (a.a.O.) hat der BFH die Möglichkeit erwähnt, dass bei einer Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Insolvenzmasse die Kraftfahrzeugsteuer das insolvenzfreie Vermögen oder den Erwerb des Schuldners betreffe.

  • FG Düsseldorf, 24.08.2006 - 8 K 3089/05

    Verfahren - Zustellung - Postzustellungsurkunde - Revision - Frist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die einseitige Freigabeerklärung stellt zwar keine Veräußerung i.S.d. § 5 KraftStG dar, allerdings ist es schon wegen der Notwendigkeit einer eindeutigen Zuordnung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht geboten, in analoger Anwendung des § 5 Abs. 5 KraftStG eine Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters an die Erfüllung der zulassungsrechtlichen Vorschriften zu knüpfen (vergl. Niedersächsisches FG, Urteile vom 25. Mai 2002 14 K 170/01 und vom 15. August 2002 u.a. 14 K 20/00, jeweils JURIS; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 8 K 3089/05, EFG 2006, 1787).

    Die derzeit beim BFH anhängigen Verfahren IX R 58/06 (vorgehend FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2006, a.a.O.), IX R 4/07 (vorgehend FG München, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.) und IX R 59/06 (vorgehend FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, a.a.O.) betreffen vergleichbare Sachverhalte.

  • FG München, 31.05.2006 - 4 K 2665/05

    Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Es ist selbst dann Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht herbeizuführen, wenn das Fahrzeug nicht - mehr - Bestandteil der Insolvenzmasse ist (vergl. FG München, Urteil vom 31. März 2006 4 K 2665/05).

    Die derzeit beim BFH anhängigen Verfahren IX R 58/06 (vorgehend FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2006, a.a.O.), IX R 4/07 (vorgehend FG München, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.) und IX R 59/06 (vorgehend FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, a.a.O.) betreffen vergleichbare Sachverhalte.

  • FG Münster, 16.06.2006 - 13 K 3960/04

    Kfz-Steuer in der Insolvenz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Da die Kraftfahrzeugsteuer nicht unmittelbar an den Besitz des Fahrzeugs, sondern an das "Halten" anknüpft, kommt es nicht darauf an, ob der Kläger das Fahrzeug selbst für die Masse in Besitz genommen hat, es reicht aus, dass die Stellung des "Halters" auf ihn übergegangen ist (vergl. Finanzgericht (FG) Münster, Urteil vom 16. Juni 2006 13 K 3960/04, EFG 2006, 1704).

    Die derzeit beim BFH anhängigen Verfahren IX R 58/06 (vorgehend FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2006, a.a.O.), IX R 4/07 (vorgehend FG München, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.) und IX R 59/06 (vorgehend FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, a.a.O.) betreffen vergleichbare Sachverhalte.

  • FG Niedersachsen, 15.08.2002 - 14 K 20/00

    Steuerforderungen nach der Insolvenzeröffnung ; Zeitpunkt der Beendigung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die einseitige Freigabeerklärung stellt zwar keine Veräußerung i.S.d. § 5 KraftStG dar, allerdings ist es schon wegen der Notwendigkeit einer eindeutigen Zuordnung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht geboten, in analoger Anwendung des § 5 Abs. 5 KraftStG eine Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters an die Erfüllung der zulassungsrechtlichen Vorschriften zu knüpfen (vergl. Niedersächsisches FG, Urteile vom 25. Mai 2002 14 K 170/01 und vom 15. August 2002 u.a. 14 K 20/00, jeweils JURIS; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 8 K 3089/05, EFG 2006, 1787).
  • FG Niedersachsen, 25.05.2002 - 14 K 170/01
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die einseitige Freigabeerklärung stellt zwar keine Veräußerung i.S.d. § 5 KraftStG dar, allerdings ist es schon wegen der Notwendigkeit einer eindeutigen Zuordnung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht geboten, in analoger Anwendung des § 5 Abs. 5 KraftStG eine Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters an die Erfüllung der zulassungsrechtlichen Vorschriften zu knüpfen (vergl. Niedersächsisches FG, Urteile vom 25. Mai 2002 14 K 170/01 und vom 15. August 2002 u.a. 14 K 20/00, jeweils JURIS; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 8 K 3089/05, EFG 2006, 1787).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die derzeit beim BFH anhängigen Verfahren IX R 58/06 (vorgehend FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2006, a.a.O.), IX R 4/07 (vorgehend FG München, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.) und IX R 59/06 (vorgehend FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, a.a.O.) betreffen vergleichbare Sachverhalte.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Die derzeit beim BFH anhängigen Verfahren IX R 58/06 (vorgehend FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2006, a.a.O.), IX R 4/07 (vorgehend FG München, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.) und IX R 59/06 (vorgehend FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006, a.a.O.) betreffen vergleichbare Sachverhalte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1141/05

    Insolvenzverwalter als Schuldner für die Kraftfahrzeugsteuer; Verwertung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1138/05
    Unter Verweis auf einen Schriftsatz vom 22. September 2005 im Verfahren 4 K 1141/05 führte der Klägervertreter ergänzend aus, dass aus der Freigabeerklärung des Klägers nicht geschlossen werden könne, dass dieser Verfügungsmacht über das Fahrzeug besessen habe.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

  • FG München, 12.07.2006 - 4 K 4336/05

    Kraftfahrzeugsteuer; Insolvenzverwalter; Steuerschuldner; Insolvenzmasse;

  • BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84

    Beendigung der Steuerpflicht mit Freigabe der Fahrzeuge durch den

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1141/05

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen den Insolvenzverwalter

    Zur Begründung seiner Klage verwies der Klägervertreter auf seinen Vortrag in dem Parallelverfahren 4 K 1138/05.

    Zur Begründung verweist er auf seinen Vortrag in dem Parallelverfahren 4 K 1138/05, den er teilweise ergänzt.

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 20/07

    Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit, wenn Fahrzeug

    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1110, veröffentlichten Urteils aus, die Kraftfahrzeugsteuerpflicht könne nicht durch die Freigabe, sondern nur durch eine Aufhebung des "Haltens" mittels Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle herbeigeführt werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 4 K 1140/05
    Zur Begründung seiner Klage verwies der Klägervertreter auf seinen Vortrag in dem Parallelverfahren 4 K 1138/05.
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