Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12643
FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00 (https://dejure.org/2002,12643)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2002 - 6 K 1410/00 (https://dejure.org/2002,12643)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 6 K 1410/00 (https://dejure.org/2002,12643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung der Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung der Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 03.07.1987 - III R 147/86

    Computeranwenderprogramm ist - neben der Datenverarbeitungsanlage - ein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Zwar hat der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 28. Juli 1994 III R 47/92, BStBl II 1994, 873 und vom 3. Juli 1987 III R 147/86, BStBl II 1987, 787) sog. Systemprogramme als selbständige Wirtschaftsgüter angesehen.

    Darauf, dass die selbständige Nutzbarkeit nur im Rahmen des § 6 Abs. 2 EStG eine Rolle spielt, hat der BFH im Urteil vom 3. Juli 1987 (a. a. O.) auch hingewiesen.

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindeste weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 und BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00

    Aufwendungen für einen häuslichen PC

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist dieser Auffassung in seinen Urteilen vom 24. September 2001, Az. 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 und vom 22. November 2001, Az. 6 K 1024/01, EFG 2002, 250 - beide nicht rechtskräftig; Az. des BFH VI R 135/01 und VI R 44/02) gefolgt.

    Nach dieser Definition sind Peripheriegeräte, wie Monitor, Tastatur und Drukker, nicht selbständig nutzbar, da sie nur zusammen mit einem Rechner, sei es einem Arbeitsplatz PC oder auch einem Notebook, einsatzfähig sind (a. A. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. September 2001, a. a. O.).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindeste weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 und BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00

    Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist dieser Auffassung in seinen Urteilen vom 24. September 2001, Az. 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 und vom 22. November 2001, Az. 6 K 1024/01, EFG 2002, 250 - beide nicht rechtskräftig; Az. des BFH VI R 135/01 und VI R 44/02) gefolgt.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 57/86

    1. Lithographien im Druckereigewerbe sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Die Austauschbarkeit der einzelnen Geräte ändert nichts an der fehlenden eigenständigen und damit selbständigen Nutzbarkeit i. S. des § 6 Abs. 2 EStG , § 6 Abs. 2 Satz 3 EStG (BFH-Urteil vom 15. März 1991 II R 57/86, BStBl II 1991, 682).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92

    Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Bei derartigen Lehrgängen ist - anders als bei dem Erlernen einer spezifischen Fachsprache - stets auch der private Bereich und damit die allgemeine Lebensführung in nicht unerheblichem Umfang betroffen, da diese Lehrgänge auch der persönlichen Bereicherung und der Erweiterung der Bildung dienen (Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BStBl II 1993, 787).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 83/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Der Beklagte hat die Festsetzung des Kindergeldes somit zu Recht rückwirkend aufgehoben und das bereits gezahlte Kindergeld zurückgefordert (BFH-Urteile vom 26. Juli 2002 VI R 83/98 und VI R 55/00).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFH/NV 2000, 1399 , mit dem das vom Kläger zitierte Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen aufgehoben und die Klage abgewiesen wurde, wird insoweit verwiesen.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 55/00

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
    Der Beklagte hat die Festsetzung des Kindergeldes somit zu Recht rückwirkend aufgehoben und das bereits gezahlte Kindergeld zurückgefordert (BFH-Urteile vom 26. Juli 2002 VI R 83/98 und VI R 55/00).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

  • BFH, 28.07.1994 - III R 47/92

    Systemprogramm stellt - wie Anwenderprogramm - steuerlich grundsätzlich ein

  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

  • BFH, 10.03.2004 - VI R 44/02

    Privat angeschaffter PC - Aufteilung der Aufwendungen

  • BFH, 01.04.1987 - II R 57/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht