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   FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01   

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https://dejure.org/2003,11569
FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01 (https://dejure.org/2003,11569)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2003 - 4 K 2755/01 (https://dejure.org/2003,11569)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 4 K 2755/01 (https://dejure.org/2003,11569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuer auf ausländische Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuer auf ausländische Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern auf die tarifliche Körperschaftsteuer ; Anrechnungshöchstbetrag bei der Ermittlung der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden deutschen Körperschaftsteuer ; Anrechnung ausländischer Steuern als tarifäre Steuerermäßigung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.07.1997 - I R 71/96

    Körperschaftsteuerliche Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Mit Urteil vom 30. Juli 1997 hat der Bundesfinanzhof unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen festgehalten, dass sich die auf die ausländischen Einkünfte entfallende deutsche Körperschaftsteuer nicht ihrer Natur nach ermitteln lässt (BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 71/96, BStBl. II 1998, S. 75 m.w.N.).

    Gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG findet die Vorschrift entsprechende Anwendung (BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 71/96, BStBl. II 1998, S. 75 m.w.N.).

    Zudem führt die Berechnung der Klägerin dazu, dass der vom Gesamtbetrag der Einkünfte, der im Streitfall aus in- und ausländischen Einkünften besteht, vorzunehmende Verlustabzug, nicht anteilig mit den in- und ausländischen Einkünften verrechnet würde, sondern ausschließlich den inländischen Einkünften zugewiesen würde (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 71/96, BStBl. II 1998, S. 75).

  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Sie soll keine ausländische Steuerbelastung mildern, die sich nach den in § 10 Nr. 2 KStG vorgegebenen Wertvorstellungen des Gesetzgebers nicht einkommensmindernd auswirken darf (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl. II 1973, S. 271).

    Eine darüber hinausgehende Anrechnung hat der deutsche Gesetzgeber nicht gewollt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl. II 1973, S. 271).

  • BFH, 16.05.1990 - I R 80/87

    1. Verbot des Abzugs ausländischer Quellensteuer als Betriebsausgaben nach § 10

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Diese definitorischen Unterschiede bleiben auch dann erhalten, wenn im Einzelfall in Ermangelung von Abzugsbeträgen im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG Gewinn und Gesamtbetrag der Einkünfte identisch sein sollten (BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 I R 80/87, BStBl. II 1990, S. 920).

    Ist dies vorgegeben, kommen den Fachtermini "Gewinn", "Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "Einkommen" und letztlich "zu versteuerndes Einkommen" innerhalb des Einkommensermittlungsschemas von Kapitalgesellschaften jeweils definitorische eigenständige Bedeutungen zu, wobei diese an die Definitionen des Einkommensteuergesetzes anknüpfen (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 I R 80/87, BStBl. II 1990, S. 920).

  • BFH, 05.05.2004 - II R 33/02

    Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Der deutsche Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Besteuerungsdivergenzen, die Folge eines höheren Steuerniveaus des Staates sind, in dem die ausländischen Einkünfte erzielt werden, durch vollumfängliche Steueranrechnung auszugleichen (vgl. Urteil des Senats zu § 21 ErbStG vom 6. Juni 2002 - 4 K 2642/00 Rev. eingelegt (Az. II R 33/02) sowie Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht Band 5, §§ 33 - 78 EStG , § 34 c Rn. 22).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Die ergänzenden Regelungen des KStG in den seinerzeit maßgeblichen Vorschriften des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4 sowie in den §§ 7 bis 16 KStG sollten den Einkommensbegriff nicht inhaltlich abändern, sondern lediglich der unterschiedlichen Natur der Steuerpflicht bei einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten Rechnung tragen, wobei die Grundstruktur der Einkommen- und Körperschaftsteuer als einer Steuer, die auf den von einem bestimmten Steuersubjekt bezogenen Gewinn ausgerichtet ist, nicht verändert werden sollte (Beschluss des BVerfG vom 7. November 1972 1 BvR 338/68, BVerfGE 34, S.103 ff. (S. 116, 117; II.3.a. und c.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Ihr Hilfsantrag ist zudem - wie dargelegt - innerprozessual daran geknüpft, dass ihr Hauptbegehren keinen bzw. nur teilweise Erfolg hat, so dass er keinen von einem außerprozessualen Ereignis abhängigen aufschiebend bedingten Klageantrag darstellt (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , 10. Aufl., Band X, § 43 FGO Rn. 22; Beschluss des BVerfG vom 29. Oktober 1995 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, S. 272 (275)).
  • BFH, 16.02.1990 - III R 62/86

    Investitionszulage für die Anschaffung oder Herstellung neuer abnutzbarer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Das Einkommen bildet jeweils die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (BFH-Urteil vom 8. November 1989 I R 21 - 22/86, BFH/NV 1990, S. 599).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Ist ein Instanzenzug vorgesehen, darf der Zugang zur jeweils nächsten Instanz und die revisionsrechtliche Überprüfung des Hauptbegehrens letztlich nicht dadurch vereitelt werden, dass ein steuerliches Wahlrecht dazu führt, dass über die im Revisionsverfahren zu befindenden Rechtsfragen allein auf der Grundlage des ausgeübten Wahlrechts entschieden werden kann (vgl. Leibholz/Rinck/Hesselberger, Kommentar zum Grundgesetz , 7. Aufl., Band I Art. 1 - 20 GG ,, Rn 468, 516 sowie Beschluss des BVerfG vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85, BVerfGE 77, S. 284 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1996 - I R 49/95

    Anrechenbare ausländische Steuern mindern Körperschaftsteuer-Tarifbelastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Gleiches gilt für die entsprechende Vorschrift des § 26 KStG , der im KStG dem mit "Tarif, Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen" bezeichneten dritten Teil, nicht aber dem Erhebungsverfahren (fünfter Teil des KStG ) zugeordnet wird (BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 49/95, BStBl. II 1997, S. 91).
  • BFH, 16.05.2001 - I R 76/99

    Verlustabzug im Erbfall

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2003 - 4 K 2755/01
    Nachdem der 1. Senat des Bundesfinanzhofs ungeachtet seiner Anfragen beim 4., 8. und 9. Senat, ob der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10 d EStG bei seiner Veranlagung zur Einkommesteuer geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 29. März 2000 I R 76/99, BStBl. II 2000 S. 622), mit Urteil vom 16. Mai 2001 in demselben Verfahren entschieden hat, dass ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgleichsfähiger Verlust bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16. Mai 2001, I R 76/99, DStR 2001, S. 1475), weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass Verschmelzung und Erbfall im Hinblick auf § 10 d EStG vergleichbar sind, zumal es sich in beiden Fällen um Gesamtrechtsnachfolgen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 AO handelt.
  • BFH, 29.03.2000 - I R 76/99

    Verlustabzug beim Erben auf dem Prüfstand

  • BFH, 31.05.2005 - I R 68/03

    Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 26 Abs.6 Satz 1 KStG 1991 i.V.m. § 34c

    - Das Urteil des FG vom 23. Mai 2003 4 K 2755/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1340 veröffentlicht.
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