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   FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10   

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https://dejure.org/2012,39990
FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10 (https://dejure.org/2012,39990)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2012 - 2 K 2428/10 (https://dejure.org/2012,39990)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 2 K 2428/10 (https://dejure.org/2012,39990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 UmwStG 2002, § 6 WPapG, § 5 WPapG
    Die steuerliche Konkretisierung von Aktien im Sammeldepot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Zuordnung der Aktien des Depots zu den Verfügungen durch die Aktieneigner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von einbringungsgeborenen, bzw. durch Antragsversteuerung steuerlich entstrickten Aktien zu Teilveräußerung bei Sammelverwahrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung von einbringungsgeborenen, bzw. durch Antragsversteuerung steuerlich entstrickten Aktien zu Teilveräußerung bei Sammelverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 475
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
    Es wird auf § 15 Absatz 2 GmbH-Gesetz sowie das Urteil des BFH vom 29. Juli 1997 (VIII R 80/94, Bundessteuerblatt II 1997, 727) verwiesen, wonach gemäß dem GmbH-Gesetz bzw. nach § 17 Absatz 1 EStG jeder einzelne Anteil an einer Kapitalgesellschaft steuerrechtlich selbständig bleibe.
  • BFH, 26.08.2010 - I B 85/10

    Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
    Der Senat erkennt aufgrund der klaren Identifizierbarkeit der Aktien im Streitfall keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns aufgrund durchschnittlicher Anschaffungskosten bei Ermittlung eines Veräußerungsgewinns (so in jüngerer Vergangenheit nochmals die Entscheidung des BFH vom 26. August 2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05) fänden keine Anwendung.
  • FG Hamburg, 13.12.1991 - I 351/87
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
    Die Grundsätze des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Dezember 1991 (I 351/87, EFG 1992, 667), wonach die Bestimmung des wirklichen Übertragungswillens anhand von außerhalb des Veräußerungsvertrages liegenden Umständen zu ermitteln ist, sind im Streitfalle nicht heranzuziehen.
  • BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 475 veröffentlichten Urteil aus, das FA habe zutreffend gemäß den vertraglichen Gestaltungen ausschließlich die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG einbringungsgeborenen Anteile an der AG als an die Familienmitglieder veräußert behandelt; die durch die Antragsversteuerung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG entstrickten Aktien seien nicht erfasst worden.
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