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   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08   

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https://dejure.org/2010,16564
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08 (https://dejure.org/2010,16564)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2010 - 6 K 2286/08 (https://dejure.org/2010,16564)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2010 - 6 K 2286/08 (https://dejure.org/2010,16564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002
    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Aufstellungen sind bei erheblichen Mängeln nicht zum Ersatz zeitnaher Aufzeichnungen über die Nutzung eines Zweitkraftfahrzeugs geeignet

  • Betriebs-Berater

    Zuordnung eines (Zweit-)Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Einnahmeüberschussrechners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12
    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuordnung eines (Zweit-)Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Einnahmeüberschussrechners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2069
  • EFG 2011, 1311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt ferner im Falle einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3019/98

    Umfang der privaten Nutzung eines unternehmenseigenen Pkws

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Zudem haben wegen der jederzeitigen nachträglichen Abänderbarkeit die nach der Behauptung der Kläger zugrundeliegenden Terminkalender des Klägers und Tagebücher der Klägerin keinen eigenen Beweiswert und den schriftlichen Aufzeichnungen kommt deshalb kein Beweiswert zu, weil die Aufzeichnungen erst mehrere Jahre nach der Fertigung der behaupteten Grundaufzeichnungen und damit nicht mehr zeitnah gefertigt worden sind (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 - 4 K 3019/98, DStRE 2000, 717).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt ferner im Falle einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Diese Grundsätze gelten gerade auch in dem Zusammenhang, dass die Zuordnung eines PKW zum gewillkürten Betriebsvermögen entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 - VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Wie bei einem Fahrtenbuch ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich allein in der Sphäre des Steuerpflichtigen zugetragen haben und die zu einem späteren Zeitpunkt nur in sehr eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf ihre richtige Darstellung hin überprüft werden können (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2005 - VI R 27/05, BStBl. II 2006, 408).
  • FG München, 09.03.2009 - 6 K 4619/06

    Nachweis des Umfangs der betrieblichen Nutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08
    Ist insbesondere die Unterscheidung schwierig, ob einzelne Fahrten mehreren Bereichen -im Streitfall: der selbständigen Tätigkeit des Klägers, den Vermietungseinkünften und privat- zuzuordnen sind, weil es der Lebenserfahrung entspricht, dass einzelne Fahrten sowohl privaten Belangen als auch betrieblichen Gründen gedient haben, so sind Aufstellungen, aus denen keine genaue Trennung von privatem und betrieblichem Anlass erkennbar ist, ungeeignet, den behaupteten Umfang der betrieblichen Nutzung der Pkws glaubhaft zu machen (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 9. März 2009 - 6 K 4619/06, DStRE 2010, 394).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1311 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 2646/12

    Nachweis einer mehr als 10 %igen unternehmerischen Fahrzeugnutzung

    Mit Urteil vom 23. September 2010 hat der 6. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz das unter dem Aktenzeichen 6 K 2286/08 geführte Klageverfahren abgewiesen (Bl. 300 d. PrA.).

    Mit Urteil vom 21. August 2012 hat der BFH das Urteil des Finanzgerichts vom 23. September 2010, 6 K 2286/08 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen (Bl. 347 PrA.).

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