Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2011
Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen nachzuweisen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkommensteuerlicher Nachweis der dauernden Wertminderung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks; Eignung von Bodenrichtwerten und Gutachten zur Feststellung einer dauernden Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2,3
Land und forstwirtschaftliches Grundstück; Nachweis dauernder Wertminderung; Teilwertberichtigung; Wertschwankungen - rechtsportal.de
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Einkommensteuerlicher Nachweis der dauernden Wertminderung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks; Eignung von Bodenrichtwerten und Gutachten zur Feststellung einer dauernden Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwertabschreibung auf Weinbergsflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1600
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 1877/07
Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Damit würde den Anforderungen eines Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2010 (2 K 1877/07) entsprochen.Auch mit seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (2 K 1877/07, nicht veröffentlicht) ging der erkennende Senat von dem Grundsatz aus, dass am Bilanzstichtag mehr Gründe für eine dauernde Wertminderung als dagegen vorliegen müssten.
- BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06
Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Der Zeitraum der Prognose richte sich allein nach den prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag, die je nach Wirtschaftsgut und des auslösenden Momentes für die Wertminderung unterschiedlich sein könnten (BFH-Urteil vom 24. April 2009 IV R 62/06).Welcher Prognosezeitraum hierbei zu Grunde zu legen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Beurteilungsmöglichkeiten zum Bilanzstichtag, die je nach Art des Wirtschaftsgutes und des auslösenden Momentes für die Wertminderung unterschiedlich sein können (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, Bundessteuerblatt II 2009, 778, BFHE-Beschluss vom 29. Juli 2014 I B 188/13, BFHE/NV 2014, 1742).
- BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Andernfalls liege eine bloße Wertschwankung vor (so BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05).Das Vorsichtsprinzip wiege bei Gegenständen, die der Abnutzung unterlägen, auch deswegen weniger schwer, weil Wertminderungen durch die AfA allmählich wieder aufgeholt würden (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, Bundessteuerblatt II 2006, 680).
- BFH, 29.07.2014 - I B 188/13
Teilwertabschreibung auf Grund und Boden
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Welcher Prognosezeitraum hierbei zu Grunde zu legen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Beurteilungsmöglichkeiten zum Bilanzstichtag, die je nach Art des Wirtschaftsgutes und des auslösenden Momentes für die Wertminderung unterschiedlich sein können (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, Bundessteuerblatt II 2009, 778, BFHE-Beschluss vom 29. Juli 2014 I B 188/13, BFHE/NV 2014, 1742).Im Streitfall handelt es sich um eine Einzelfallwürdigung, bezüglich derer die anzuwendenden Rechtsfragen geklärt sind (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2014 I B 188/13, BFH/NV 2014, 371).
- BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Abschreibungen bei einem Anstieg des Teilwerts zu nachfolgenden Bilanzstichtagen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 in Verbindung mit Nummer 1 Satz 4 EStG rückgängig zu machen sind (BFH Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 Bundessteuerblatt II 2009, 294). - BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
Von der Gemeinde aus ansiedlungspolitischen Gründen eingeräumte Vorzugspreise für …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14
Danach lag der für die Bestimmung des Teilwertes bedeutsame Bodenrichtwert (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, Bundessteuerblatt II 1995, 309) bei 4, 20 EUR/qm; zum 7. Juli 2013 ermittelte der Gutachter auf der Grundlage des Bodenrichtwertes einen Verkehrswert von 4, 82 EUR/qm.