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   FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06   

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https://dejure.org/2008,29103
FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06 (https://dejure.org/2008,29103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2008 - 5 K 1843/06 (https://dejure.org/2008,29103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2008 - 5 K 1843/06 (https://dejure.org/2008,29103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Beschäftigten des Beteiligten als Bevollmächtigten bei Missbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung eines Beschäftigten des Beteiligten als Bevollmächtigten bei Missbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1190/08

    Zur Bekanntgabe und inhaltlichen Bestimmtheit von Aufteilungsbescheiden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Sein Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung der anfallenden Angelegenheiten des Dienstherrn im Rahmen der Besteuerung, insbesondere auch das Führen von Rechtsbehelfen, außergerichtlich wie gerichtlich, ausdrücklich auch der vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängigen Verfahren unter den Aktenzeichen 5 K 1843/06, 5 K 1190/08, 5 K 1464/06 und 5 K 1856/06.

    Zum anderen ergibt sich der geschäftsmäßige Charakter daraus, dass nach dem Beschäftigungsvertrag (§ 1) das Aufgabengebiet des Herrn T 'die Bearbeitung der anfallenden Angelegenheiten der Dienstherren im Rahmen der Besteuerung, insbesondere auch das Führen von Rechtsbehelfen, außergerichtlich wie gerichtlich, ausdrücklich auch der vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängigen Verfahren unter den Aktenzeichen 5 K 1843/06, 5 K 1190/08, 5 K 1464/06 und 5 K 1856/07' umfasst.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Seine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an (Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002, 1 BvR 2046/02).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Die Zurückweisungen dieser Gesellschaft britischen Rechts durch Finanzbehörden gemäß § 80 Abs. 5 AO sowie den hiesigen Senat gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 FGO (in der bis zum 30. Juni 2008 gültigen Fassung) sind zwischenzeitlich durch zahlreiche Entscheidungen des BFH bestätigt worden (vgl. bspw. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006, VII B 165-167/06, BFH/NV 2007, 785 sowie vom 9. Juli 2007, I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357 sowie den Beschluss vom 16. Februar 2007, XI B 122/06 in diesem Verfahren).
  • BFH, 21.06.2007 - X B 84/06

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Mit Beschluss vom 21. Juni 2006 wies der BFH die Beschwerde von Herrn T gegen seine Zurückweisung durch das Finanzgericht Köln vom 10. März 2006 ( 6 K 2811/04) gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 FGO (in der bis zum 30. Juni 2008 gültigen Fassung) i. V. m. § 3 Nr. 4 StBerG und Art. 50 EGV als unbegründet zurück (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2006, X B 84/06 nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Die von ihm erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies der BFH als unbegründet zurück (vgl. BFH-Beschluss vom 1. August 2002, VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499).
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
    Die Zurückweisungen dieser Gesellschaft britischen Rechts durch Finanzbehörden gemäß § 80 Abs. 5 AO sowie den hiesigen Senat gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 FGO (in der bis zum 30. Juni 2008 gültigen Fassung) sind zwischenzeitlich durch zahlreiche Entscheidungen des BFH bestätigt worden (vgl. bspw. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006, VII B 165-167/06, BFH/NV 2007, 785 sowie vom 9. Juli 2007, I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357 sowie den Beschluss vom 16. Februar 2007, XI B 122/06 in diesem Verfahren).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Aufteilung einer Steuerschuld

    Mit Beschluss vom 25. September 2008 in dem Verfahren 5 K 1843/06 hat der Senat das Verfahren hinsichtlich des Streitgegenstandes "Aufteilungsbescheid wegen Einkommensteuer 2004" abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 5 K 2326/08 fortgeführt.
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