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   FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09   

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https://dejure.org/2009,26042
FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09 (https://dejure.org/2009,26042)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2009 - 2 K 1433/09 (https://dejure.org/2009,26042)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2 K 1433/09 (https://dejure.org/2009,26042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tankgutscheine ohne Benennung einer konkreten Tankstelle als steuerfreier Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 3 Nr. 50
    Zur Steuerfreiheit von Benzingutscheinen für Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Steuerfreiheit von Benzingutscheinen für Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 26.11.2007 - 8 V 3556/07

    Berücksichtigung der Freigrenze bei der Überlassung von Benzingutscheinen an die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09
    Nach einer Entscheidung des FG München vom 26. November 2007 (8 V 3556/07) sei ein Sachbezug wegen der Eintragung eines Geldbetrages auf dem Benzingutschein ausgeschlossen worden.

    Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Finanzgerichts München vom 26. November 2007 (8 V 3556/07, EFG 2008, 368) lässt die Annahme eines Warengutscheines daran scheitern, dass in dem dortigen Streitfall ein bestimmter Betrag in Euro in dem Gutschein aufgeführt wurde.

  • BFH, 13.09.2007 - VI R 26/04

    Zuschuss des Arbeitgebers zur Risikoübernahme durch Dritte bei ausgelagertem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergebe, sei eine weitere wesentliche Voraussetzung, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten, bei dem der Gutschein einzulösen sei, eine diesbezügliche Vereinbarung bestehe (so BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03 und vom 13. September 2007 VI R 26/04).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03

    Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergebe, sei eine weitere wesentliche Voraussetzung, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten, bei dem der Gutschein einzulösen sei, eine diesbezügliche Vereinbarung bestehe (so BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03 und vom 13. September 2007 VI R 26/04).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. November 2009  2 K 1433/09 und den Haftungsbescheid vom 11. November 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. März 2009 aufzuheben.
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